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Plädoyer 02/2014
31.03.2014
Die Schweiz will mehr gegen Rassendiskrimierung unternehmen. Sie reagierte im Februar auf die Kritiken des Uno-Ausschusses gegen Rassendiskriminierung. Die Uno-Experten bemängelten, dass das Strafrecht immer noch keine klare Definition der Rassendiskriminierung enthalte. Zudem werde der entsprechende StGB-Artikel zu restriktiv interpretiert. Die Schweiz präsentierte nun dem Ausschuss Massnahmen im Bereich der polizeilichen Arbeit, der Bedingungen für Einbürgerungen, der Behandlung von Sans-Papiers und der Integration von Ausländern.
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