Inhalt
Fünf Jahre nach Abschluss des Studiums sind neun von zehn Juristen erwerbstätig. 24 Prozent haben dann bereits eine Vorgesetztenposition erreicht. 6 Prozent sind an einer Universität als Assistenten tätig oder arbeiten an ihrer Dissertation. Nur 5 Prozent sind selbständigerwerbend. Diese Zahlen datieren vom vergangenen Jahr. Das Bundesamt für Statistik hat sie gestützt auf eine Befragung der Universitätsabsolventen in der Schweiz zusammengestellt.
Drei von vier Juristen sind fünf Jahre nach dem Abgang von der Universität in einem Pensum zwischen 90 und 100 Prozent tätig. Nur zwei Prozent arbeiteten weniger als 50 Prozent. Die häufigsten Gründe für eine Teilzeitarbeit sind (in absteigender Reihenfolge): persönliche Interessen, Kinderbetreuung und Haushalt, die Arbeit an einer Dissertation und eine Weiterbildung. Im vergangenen Jahr belief sich das durchschnittliche Bruttoeinkommen der befragten Männer auf 104 000 Franken, das der Frauen auf 100 000 Franken.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden