Viele Professoren üben Nebenjobs aus – selbst dann, wenn sie von der Uni in einem Vollzeitpensum angestellt sind. Solche Mandate sind lukrativ und prestigeträchtig – für Hochschulen aber heikel. Die Löhne der Professoren werden nämlich grösstenteils durch die öffentliche Hand bezahlt. Und: Mit den Nebenbeschäftigungen steigt das Risiko von Interessenkonflikten.
Fachhochschulen hielten die Nebentätigkeiten ihrer Dozenten lange Zeit geheim. Besonders intransparent war die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Winterthur. Erst ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts führte dazu, dass sie die Nebenbeschäftigungen ihrer Professoren bekanntgab.
plädoyer wollte von den rechtswissenschaftlichen Dekanaten der Deutschschweizer Unis wissen, wie sie es mit der Transparenz halten. Das Resultat:
Volle Transparenz
St. Gallen: Markus Müller-Chen, Vorsteher der rechtswissenschaftlichen Abteilung, sagt: «Auf der Website Alexandria (www.alexandria.unisg.ch → Personen → Namen) können die Nebentätigkeiten in den einzelnen Profilen eingesehen werden.» Gemäss dem Jahresbericht der Uni ist vorgesehen, dass die Angaben jeweils per Semesterende aktualisiert werden.
Bern: Hier heisst es: «Sämtliche Nebenbeschäftigungen und -einkünfte der Professoren sind deklarationspflichtig.» Eine Liste der Stiftungsrats- und Verwaltungsratsmandate sowie der im Auftrag der Uni ausgeübten Mandate wird öffentlich auf der Website der Uni publiziert (www.unibe.ch → im Suchfeld «Dozierende mit Einsitz» eingeben).
Teilweise Transparenz
Freiburg: Ralph Doleschal vom Rechtsdienst der Uni sagt: «Sämtliche Nebenbeschäftigungen müssen dem Rektorat mindestens einmal pro Jahr gemeldet werden.» Diese Angaben würden aus datenschutzrechtlichen Gründen vertraulich behandelt. Unter den im kantonalen Datenschutzgesetz und dem Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten verankerten Voraussetzungen könne die Uni aber Drittpersonen über Nebenbeschäftigungen informieren.
Keine Transparenz
Basel: Gemäss Kommunikationsleiter Matthias Geering sind die Nebenbeschäftigungen von Professoren «klar geregelt und transparent gemacht». Die Informationen sind tatsächlich im Internet zu finden (www.unibas.ch → Informationen für Mitarbeitende → Anstellung → Nebentätigkeit). Im entsprechenden File sind jedoch bloss die Nebentätigkeiten der Professoren per 31. Dezember 2014 aufgeführt. Aktuelle Nebentätigkeiten fehlen. Geering: «Die Prozesse der Erfassung der Daten wurden überarbeitet, deshalb kommen die Angaben 2015 erst im November 2016 aufs Netz.» Vereinbarungen mit Dritten und Nebentätigkeiten müssen der Fakultät und dem Rektorat angezeigt werden. Nebentätigkeiten bedürfen einer Bewilligung, sofern sie mehr als 20 Prozent der jährlichen universitären Normalarbeitszeit beanspruchen.
Luzern: Laut Bernhard Rütsche, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakulät, gilt die Personalverordnung (srl.lu.ch/frontend/versions/1767). Aus dieser ergibt sich jedoch nicht, dass die Professoren ihre Nebenbeschäftigungen bekanntgeben müssen. Es steht bloss, dass sie dem Rektor die ausgeübten Nebentätigkeiten, deren Umfang und die damit verbundene Beanspruchung der Infrastruktur der Uni deklarieren. Zeitintensive Nebentätigkeiten sowie Verwaltungsratsmandate müssen vom Rektor bewilligt werden.
Transparenz geplant
Zürich: Das Kantonsparlament hat beschlossen, dass die Professoren der Uni ab 2017 ihre Interessensbindungen offenlegen müssen. Die Uni wird ein entsprechendes Register führen. Es soll ab Januar 2017 über die Website der Uni für alle einsehbar sein.