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«Goldene Fallschirme» nun verboten
Für Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates einer börsenkotierten Gesellschaft sind Abgangsentschädigungen, Provisionen für konzerninterne Umstrukturierungen und Vergütungen im Voraus neu verboten. Antrittsprämien sind hingegen weiterhin zulässig. So sieht es die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV, SR 221.331) vor. Zum Teil gilt eine Übergangsfrist. Künftig stimmt zudem die Generalversammlung jährlich über die Vergütungen an diese Organe ab.
Erkennungsdienstliche Daten früher gelöscht
Finger- und Handflächenabdrücke von Ausländern und Beschuldigten werden im nationalen Informationssystem AFIS (Automated Fingerprint Identification System) zurzeit 30 Jahre gespeichert. Neu können auch der Nachrichtendienst des Bundes und die kantonalen Migrationsbehörden das AFIS nutzen, so die am 1. September in Kraft tretende revidierte Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten. Künftig gelten dieselben – kürzeren – Aufbewahrungsfristen wie bei DNA-Profilen. Das heisst: Ein rechtskräftiger Freispruch oder die Einstellung des Strafverfahrens führen zur automatischen Löschung.
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