Welche Stellung nehmen die Organe einer juristischen Person in einem Zivilprozess «ihrer» juristischen Person ein? Wie ­werden Organe beweisrechtlich behandelt? Und welcher Organbegriff gilt überhaupt unter ­prozessualen Aspekten? Solchen ­prozessualen Fragen geht der Autor insbesondere auch mit Blick auf Art. 159 ZPO nach. Dieser hält fest, dass Organe im Beweisverfahren «wie eine ­Partei» behandelt werden.

Der Autor plädiert aufgrund formalistischer und prozess­ökonomischer Überlegungen dafür, den Organbegriff ab­weichend vom materiellen Recht (etwa bei der aktienrecht­lichen Verantwortlichkeit) enger aus­zulegen und auf die formellen und vertretungs­befugten materiellen Organe zu beschränken. Nicht vertretungs­befugte und faktische Organe wären im Beweisver­fahren als Dritte zu behandeln.

Bewertung: Empfehlenswerte Dissertation zu einem noch wenig erläuterten Themenkreis.

Zivilprozessrecht
David Egger
Die Stellung der Organe im Zivilprozess
Dike, Zürich / St. Gallen 2014,
286 + XXXVII Seiten, Fr. 74.–