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Welche Stellung nehmen die Organe einer juristischen Person in einem Zivilprozess «ihrer» juristischen Person ein? Wie werden Organe beweisrechtlich behandelt? Und welcher Organbegriff gilt überhaupt unter prozessualen Aspekten? Solchen prozessualen Fragen geht der Autor insbesondere auch mit Blick auf Art. 159 ZPO nach. Dieser hält fest, dass Organe im Beweisverfahren «wie eine Partei» behandelt werden.
Der Autor plädiert aufgrund formalistischer und prozessökonomischer Überlegungen dafür, den Organbegriff abweichend vom materiellen Recht (etwa bei der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit) enger auszulegen und auf die formellen und vertretungsbefugten materiellen Organe zu beschränken. Nicht vertretungsbefugte und faktische Organe wären im Beweisverfahren als Dritte zu behandeln.
Bewertung: Empfehlenswerte Dissertation zu einem noch wenig erläuterten Themenkreis.
Zivilprozessrecht
David Egger
Die Stellung der Organe im Zivilprozess
Dike, Zürich / St. Gallen 2014,
286 + XXXVII Seiten, Fr. 74.–
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