1. Arbeitsrecht

1.1 Gesetzgebung

Der Gesetzgeber hat per 1. Januar 2023 und 1. Januar 2024 weitere Urlaubsregelungen in Kraft gesetzt. Zu nennen sind zunächst ein zweiwöchiger Adoptions­urlaub (Artikel 329j OR)2 sowie ein 14-wöchiger Urlaub des andern Elternteils, wenn die Mutter am Tag der Niederkunft oder während der 14 Wochen danach stirbt (Artikel 329gbis OR).3

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