Familienrecht 

Alimentenpflicht auch noch nach der Lehre

Ein Lehrabschluss gilt nicht als angemessene ­Erst­ausbildung, wenn er im Rahmen eines Ausbildungskonzepts nur eine erste Etappe ­darstellt, die nicht ­befähigt, künftig den ­Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Sachverhalt:

Ein erwachsener Sohn aus dem Kanton St. Gallen macht nach der Lehre als Elek...