Staatsrecht

Urteile auch Jahre nach Verkündung einsehbar

Die Einsicht in das Urteilsdispositiv und in die Urteilsbegründung steht jedermann ohne Nachweis eines ­besonderen Interesses auch nach Abschluss des Ver­fahrens zu. Die Namen von betroffenen Privatpersonen sind bei nachträgliche ­Einsicht zu anonymisieren. Für Kopien und besondere Aufwendungen kann eine Gebühr erhoben werden. 

Sach...