Zivilprozessrecht

Zuständigkeit des Handelsgerichts nicht zu eng fassen

Ob eine Sache vermögensrechtlich ist oder nicht, ­beurteilt sich nicht nur nach der Anspruchsgrundlage, sondern nach allen konkreten Umständen. Das Zürcher Handelsgericht ist auch für nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten zuständig, wenn die übrigen Voraus­setzungen erfüllt sind. Zum Beispiel für den Entschei...