Mietrecht

Undichte Decke kein Grund für Auszug des Mieters

Feuchtigkeit, Verfärbungen an der Decke und herab­gefallene Putzteile in zwei Wohnzimmern rechtfertigen keinen vorübergehenden Auszug und keinen Schadenersatz für die Mieter.

Sachverhalt

Ein Mieterpaar aus Zürich bewohnt eine zweistöckige Wohnung. Es bemerkt, dass in der oberen Etage Wasser here...