Mietrecht

Zahlungsverzug: Kündigung trotz Zahlung rechtens

Ein Mieter darf erklären, ­welche von mehreren ­Schulden er mit einer ­Überweisung zuerst tilgt. ­Bestimmt er nichts, ­entscheidet der Vermieter, sofern der Mieter nicht ­umgehend reklamiert.

Sachverhalt

Die Mieterin einer Wohnung im Kanton Aargau hatte eine Monatsmiete nicht bezahlt. Der V...