Arbeitsrecht

Kündigung nach Videoüberwachung missbräuchlich

Ein Inhaber einer Bar ­montierte eine Kamera, um die Waschmaschine zu überwachen. Als ein ­Angestellter sie zuklebte, wurde er ­entlassen. Das ­Zivilgericht in Basel stufte dies als unverhältnismässig ein und die Kündigung als ­missbräuchlich.

Sachverhalt

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