Familienrecht

Verfügung gültig bis zur Änderung durch Scheidungsgericht

Eheschutzmassnahmen behalten ihre Wirkung, bis sie vom Scheidungsgericht abgeändert werden. Dies gilt auch dann, wenn der Eheschutzentscheid erst nach der Anhängigmachung einer Scheidung ergeht. Das Scheidungsgericht ist nur bei rechtskräftig entschiedenen Eheschutzmassnahmen für die Abänderung zuständig.