Kindesschutz

Eltern dürfen über Arztbehandlung entscheiden

Die Kesb darf gegen den Willen der Eltern keine MRI-Untersuchung eines Kindes anordnen, solange es in ärztlicher Behandlung steht und sich auch die ­Eltern fürsorglich um das Kind kümmern.

Sachverhalt

Ein fünfjähriges Mädchen aus dem Kanton St. Gallen litt an vorzeitiger Pubert&au...