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Der Bundesrat will missbräuchlichen Konkursen einen Riegel schieben. Diverse Sanktionen im Strafrecht, Obligationenrecht und im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sollen verhindern, dass ein Unternehmer seine Schulden per Konkurs auf einfache Art erledigen kann. Dazu verabschiedete er Ende Juni eine Botschaft an das Parlament.
Kernstück der Vorlage ist das strafrechtliche Tätigkeitsverbot. Es gilt neu auch für faktische Organe. Die im Strafregister eingetragenen Verbote werden den Handelsregisterämtern gemeldet, damit die Betroffenen aus dem Handelsregister gelöscht werden. Als weitere Massnahme soll man im Handelsregister eingetragene Personen landesweit über die Website www.zefix.ch suchen können. Bisher ist eine Personensuche nur über die Handelsregister der Kantone möglich. Verkäufe von Mantelgesellschaften sollen verboten werden, auf die Revisionspflicht soll man nicht mehr rückwirkend verzichten können. Öffentlich-rechtliche Gläubiger wie Steuerverwaltungen und Suva sollen neu wählen können, ob sie eine Betreibung wie bisher auf Pfändung oder neu auf Konkurs fortsetzen wollen.
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