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Wenn ein Schuldner gegen einen Zahlungsbefehl aufgrund einer alten Konkursschuld geltend macht, er sei nicht zu neuem Vermögen gekommen, geht der Fall ans Gericht. Dieses muss dann abklären, ob der Rechtsvorschlag berechtigt ist. Bisher war unklar, wer in diesem Verfahren Kläger und wer Beklagter ist. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden: Der Schuldner ist in der Klägerrolle (Urteil 5A_295/2013 vom 17. Oktober 2013). «Es entspricht der Natur und dem Ziel des Verfahrens, die Klägerrolle dem Schuldner zuzuweisen», schreibt das Gericht. Folge: Der Schuldner muss den Vorschuss für die Gerichtskosten bezahlen. Tut er dies nicht, wird auf seinen Rechtsvorschlag nicht eingetreten.
In 5 von 19 Kantonen hatten die Gerichte die Rolle des Klägers bisher dem Gläubiger zugewiesen. Dort müssen die Richter nun über die Bücher. Der Kanton Luzern hat bereits reagiert: «Die erstinstanzlichen Gerichte haben beschlossen, ihre bisherige Praxis ab sofort im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu ändern», erklärt Fridolin Fassbind, Richter am Bezirksgericht Luzern.
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