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Mitte Dezember hat das Bundesgericht in öffentlicher Beratung einen Entscheid der Genfer Anwaltskommission bestätigt, wonach alle Aktionäre einer Anwalts-AG in einem kantonalen Berufsregister eingetragen sein müssen. Diese Voraussetzung erfüllte ein diplomierter Steuerexperte nicht. Der Eintrag ins Anwaltsregister setzt laut Bundesgericht voraus, dass der Anwalt seine Tätigkeit unabhängig ausübt. Ist die Arbeitgeberin von Anwälten eine juristische Person, erfordere die Unabhängigkeit der angestellten Anwälte, dass an der Gesellschaft ausschliesslich im Register eingetragene Anwälte beteiligt sind, die ihrerseits den Berufsregeln und der Disziplinaraufsicht unterstehen. Die Mitgliedschaft eines diplomierten Steuerexperten im Verwaltungsrat der AG sei im Übrigen geeignet, die Wahrung des Anwaltsgeheimnisses zu gefährden (2C_1054/2016 und 2C_1059/2016 vom 15. Dezember 2017).
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