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Plädoyer 06/2024
02.12.2024
Ein Anwärter für die Anwaltsprüfung im Kanton Aargau verlangte vergeblich, die Anforderung eines einjährigen Praktikums sei ihm zu erlassen, da er schon vor Studienabschluss «reichhaltige praktische Tätigkeiten» unter anderem im Kanton Bern vorweisen könne. Damit kam er vor der Aargauer Anwaltskommission, dem Verwaltungsgericht und auch dem Bundesgericht nicht durch. Das Anwaltsgesetz verlange ein mindestens einjähriges Praktikum nach Studienabschluss.
Bundesgericht, Urteil 2C_451/2024 vom 2.10.2024
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