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Mit einem Vorsorgeauftrag kann man seit 2013 bestimmen, wer sich im Fall der Urteilsunfähigkeit um seine persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern soll. Der Auftraggeber entscheidet frei, wo er den Auftrag hinterlegt.
Je nach Kanton kann man den Auftrag bei einer Behörde deponieren oder registrieren. Das wird nicht stark benutzt, wie eine Umfrage von plädoyer ergab. Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Basel-Stadt wurden bislang 2786 Vorsorgeaufträge hinterlegt. Die Kesb der Stadt Zürich erhielt seit 2013 nur 723 Vorsorgeaufträge. Im Kanton St. Gallen sind 3446 Vorsorgeaufträge beim Amtsnotariat deponiert. Manche Kantone tragen nur den Hinterlegungsort im Personenstandsregister ein. Im Kanton Bern kam es letztes Jahr zu 2785 Eintragungen, beim Zivilstandsamt Luzern waren es 109.
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