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Plädoyer 03/2015
26.05.2015
Eine Zürcher Rechtsanwältin wollte die Kosten ihres NZZ-Abos als Büro-Unkosten vom Einkommen abziehen. Sie beschäftigte mit diesem Anliegen auch das Bundesgericht – das ihre Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts allerdings abwies. Ein NZZ-Abo gehöre zum allgemeinen Lebensunterhalt und sei daher nicht abzugsfähig.
Dazu wörtlich: «Der Bezug zwischen den Inhalten dieser Zeitung und der Tätigkeit als Rechtsanwältin ist zu unspezifisch, als dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Abonnierung der Zeitung bejaht werden könnte.» Auch wenn aus der Lektüre ein Nutzen resultieren könne, sei er kaum grösser als für Angehörige anderer Branchen.
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