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Anfang Oktober hat das Bundesamt für Justiz einen überarbeiteten Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz veröffentlicht. Die maximale Genugtuungssumme für Opfer von Sexualstraftaten wird von 15 000 auf 70 000 Franken erhöht. Zudem können neu auch Betroffene eine Genugtuung verlangen, die durch die Straftat ausschliesslich in ihrer psychischen Integrität verletzt wurden – etwa Opfer von Stalking oder eines Raubes ohne physische Gewalt. Die Höchstgrenze beträgt 40 000 Franken.
Die Bandbreite der möglichen Genugtuungssumme für Angehörige von getöteten Personen wird auf 10 000 bis 35 000 Franken angehoben. Sie gilt neu einheitlich für Eltern, Kinder und Ehepartner. Der Leitfaden nennt für alle Kategorien konkrete Beispiele und die Bemessungskriterien.
Der neue Leitfaden soll wie sein Vorgänger aus dem Jahre 2008 «eine gewisse Rechtsgleichheit bei der Festsetzung der Genugtuung gewährleisten».
www.ejpd.admin.ch" Gesellschaft " Opferhilfe " Hilfsmittel für die rechtsanwendenden Stellen
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