Ab 2025 darf man sein Gesicht an öffentlich zugänglichen Orten nicht mehr verhüllen. Dies bestimmt das neue Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts. Bei Widerhandlungen droht eine Busse bis 1000 Franken, bei einfachen Fällen eine Ordnungsbusse von 100 Franken. Erlaubt bleibt die Ver­hüllung des Gesichts in Flug­zeugen, Kirchen, «zur Pflege des einheimischen Brauchtums», für Werbezwecke sowie aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit oder klimatischer Bedingungen.