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Während der Coronapandemie standen die Erlasse des Bundesrats rechtlich teilweise auf schwachen Füssen. Kritisiert wurde vor allem die Unbestimmtheit vieler Bestimmungen – etwa der Massnahmen zur Masken- oder Zertifikatspflicht, vor allem auch, wenn es um Strafandrohungen ging.
Das Bundesgericht hielt in seinem Entscheid vom 29. August 2023 fest, dass es für solche Erlasse keine abstrakte Normenkontrolle gebe (6B_824/2023).
Der Bundesrat schickte im November eine neue Version des Epidemiengesetzes in die Vernehmlassung. Die Pandemiemassnahmen sind nun im Gesetz genauer bestimmt. Ausdrücklich aufgezählt sind etwa die Maskenpflicht, obligatorisches Homeoffice und Regeln zur Verwendung von Zertifikaten. Eine gerichtliche Überprüfung der von den Behörden angeordneten Massnahmen sieht der Bundesrat aber weiterhin nicht vor. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 22. März.
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