Das Parlament will die Obergrenze der Gebühren beim Bundesgericht erhöhen. Bisher darf das Gericht bei nicht­ vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu 10'000 Franken verlangen – neu sollen es 15'000 Franken sein. Bei Vermögensstreitigkeiten ist eine Erhöhung auf 300'000 vorgesehen (bisher 200'000 Franken). Bei einem Streitwert von mehr als 100 Millionen Franken darf das Bundesgericht neu bis zu eine Million Franken Gebühren verlangen.

Diese und 44 weitere Änderungen sieht die sogenannt «kleine Revision» des Bundesgerichtsgesetzes vor. Beide Parlamentskammern hiessen die Vorschläge des Bundesrats im Grundsatz gut.

Das Parlament hatte 2020 eine «grosse Revision» beerdigt, mit der das Gericht entlastet werden sollte. Der Bundesrat wollte die subsidiäre Verfassungsbeschwerde abschaffen und das Gericht von Beschwerden gegen Bussen bis 5000 Franken entlasten. Aufgrund der Kritik liess der Bundesrat dies nun fallen. Die neue Revision nehme nur «redaktionelle, rechtstechnische oder organisationsrechtliche» Änderungen vor.