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27.10.2020
Die Bundesversammlung hat am 25. September das «Covid-19-Gesetz» verabschiedet. Im Vergleich zum Entwurf kamen einige Präzisierungen – etwa im Ausländer- und Asylbereich – sowie sieben neue Artikel hinzu. Der Bundesrat wurde etwa auch ermächtigt, längerfristig Grenzschliessungen zu verfügen sowie bei Sportanlässen und am Arbeitsplatz Massnahmen zu ergreifen.
Artikel 7 legitimiert die Regierung, Massnahmen betreffend die Justiz zu verfügen. Davon machte der Bundesrat bereits am Tag der Schlussabstimmung über das Gesetz Gebrauch. Er erliess die «Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus». Dort ist die Zulässigkeit von Videoverhandlungen detaillierter als bisher geregelt. Grundsätzlich müssen beide Parteien einverstanden sein. Neu haben aber «besonders gefährdete Personen» Anspruch auf eine Videoverhandlung, sofern keine wichtigen Gründe dagegensprechen. Auch bei besonderer Dringlichkeit sind Online-Verhandlungen möglich. Das Betreibungsamt darf Zahlungsbefehle uneingeschrieben verschicken. Die Justizmassnahmen sind wie das Gros der Regelungen im Covid-19-Gesetz bis Ende 2021 befristet.
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