Was macht eigentlich Regina Ogorek?
Lesen, Denken und Schreiben – das sind für Regina Ogorek auch nach ihrer Emeritierung an der Uni Frankfurt am Main vor drei Jahren lohnende Beschäftigungen. In Zürich wirkte sie in den Jahren 1987 bis 1994 als erste Jus-Professorin. Sie dozierte römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung. Studenten erinnern sich an den kleinen Hund an ihrer Seite im Vorlesungssaal und bei Prüfungen. «Das erlaubte ich mir, und es hat wohl kaum jemanden gestört», erzählt die heute 68-Jährige. Auch heute macht sie lieber das, worauf sie Lust hat, und «nicht das, worauf die anderen Lust haben, dass ich Lust haben sollte.»
Entsprechend richtet sich Ogorek ihren Alltag ein: Sie liest viel, kaum Fachliteratur, dafür umso intensiver aktuelle Berichterstattung. Häufig ist die Lektüre Anlass für einen kleinen bissigen Beitrag in der von ihr mitherausgegebenen Zeitschrift «myops» (die Stechfliege). In Berlin bespricht sie mit Freunden in einem «Lesezirkel» politische und philosophische Texte. In der Schweiz ist sie Mitglied des «Club Helvétique», einer an gesellschafts- und staatspolitischen Fragen interessierten Diskussionsrunde.
In ihrem fundierten wie unterhaltsamen Internet-Tagebuch mops-block.de erzählt Ogorek, dass sie im nächsten Leben drei Dinge anders machen will: Sie wird Vegetarierin, da «ich das elende Gefühl satt bin, das mich beim Anblick von Tiertransportern überfällt.» Sie wird – von der Schweizer Vielsprachigkeit infiziert – Fremdsprachen lernen und hofft, dass sie dann etwas mehr Lust hat, Vokabeln zu büffeln. Und sie will nicht mehr Juristin werden, sondern eher Verhaltensforscherin. Denn «Jura ist eine normative Wissenschaft». Ogorek verspürte im Laufe ihres Berufslebens immer weniger Lust, «Meinungen als Wahrheiten» auszugeben und so zu tun, als folgten sie aus Gesetzen, die in Stein gemeisselt sind. rmb
Gewählt
Zum neuen Präsidenten des Schweizerischen Anwaltsverbandes hat die Delegiertenversammlung Anfang Juli den Lausanner Anwalt Pierre-Dominique Schupp gewählt. Schupp studierte und promovierte in Lausanne und ist in der Kanzlei Rusconi & Associés tätig. Sein Amt übernahm er am 1. Juli.
Christine Kaufmann, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Völker- und Europarecht an der Universität Zürich, ist vom Bundesrat in die neu geschaffene Eidgenössische Kommission zur Beratung des Nationalen Kontaktpunkts (NKP-Beirat) gewählt worden. Die Mitglieder des NKP-Beirats wirken dabei mit, dass die Leitsätze der OECD für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung in international tätigen Firmen umgesetzt werden.
Der parteilose Reto Heizmann, Dr. iur., Oberassistent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Zürich, ist vom Schwyzer Kantonsrat zum vollamtlichen Mitglied des Kantonsgerichts für die restliche Amtsdauer von 2012–2016 gewählt worden.
Felix Bommer, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht, ist von der Fakultätsversammlung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern für eine weitere Amtszeit als Dekan gewählt worden. Er lehrt seit 2001 an der Universität.
An der Landsgemeinde des Kantons Appenzell Innerhoden ist der bisherige Kantonsgerichtspräsident Roland Inauen zum stillstehenden Landammann (Regierungsmitglied) und der bisherige Vizepräsident Erich Gollino zum Nachfolger Inauens gewählt worden. Neu am Kantonsgericht tätig sind ausserdem Michael Manser, Jeannine Freund und Roman Dörig, Sie ersetzen die zurückgetretenen Peter Ulmann und Beda Eugster.
Im Anschluss an die Inkraftsetzung der neuen Zivilprozessordnung hat der Kanton Tessin die «Camera di protezione» als Kammer der Zivilsektion des Appellationsgerichts neu bestellt. Mitglieder sind Franco Lardelli (Präsident), Emanuela Epiney-Colombo und Damiano Bozzini.
Hermann Köchli, Rechtsanwalt, ist vom Luzerner Kantonsrat zum Kantonsrichter gewählt worden. Köchli studierte in Freiburg und amtete bis zu seiner Wahl als Bezirksrichter in Kriens.
Helmut Heiss, Professor für Privatrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht an der Universität Zürich, ist von der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission für die Amtsdauer von zwei Jahren zum Mitglied der Commission Expert Group on European Insurance Contract Law ernannt worden.
Paul-Xavier Cornu ist von der Bundesversammlung in der Sommersession als stellvertretender Bundesanwalt gewählt worden. Der Freiburger ist als leitender Staatsanwalt und Stabschef bereits Mitglied der Geschäftsleitung.
Michael Günter ist für den Rest der bis 2014 dauernden Amtsdauer als Richter für das Bezirksgericht Kriens gewählt worden. Er tritt die Nachfolge von Hermann Köchli an.
Aufgestiegen
Lorenz Strebel, Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar, ist neu Partner bei Häuptli van den Bergh in Aarau. Strebel hat in Basel und Zürich studiert. Er war Gerichtsschreiber an den aargauischen Spezialverwaltungsgerichten und war als Rechtsanwalt und Notar tätig, bevor er zu Häuptli Van den Bergh stiess.
Daniel Lengauer, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M., ist seit Anfang Jahr Partner bei Kellerhals in Zürich. Lengauer studierte in Zürich, arbeitete als Anwalt für Wirtschaftskanzleien in Zürich und London und war Partner in einer Revisions- und Beratungsfirma in Zürich.
Eingestiegen
Thomas Ruzek, Rechtsanwalt, ist neuer Partner bei Kull Ruzek Kessler in Zürich. Er studierte in Zürich und arbeitete anschliessend bei einer Rechtsschutzversicherung und am Bezirksgericht Andelfingen. Später war er Mitarbeiter und Partner in einer Kanzlei in Horgen.
Hans R. Schibli, Dr. iur., Rechtsanwalt, hat sich mit dem Advokatur- und Notariatsbüro Schibli und Partner in Baden selbständig gemacht. Schibli studierte an den Universitäten Zürich und Neuenburg, absolvierte an der Deutschen Anwaltsakademie die Fachanwaltsausbildung in Versicherungsrecht und verfügt über ein Diplom in Finanzrecht der Law Society von Dublin. Schibli arbeitete bei einer Kantonalbank und bei Versicherungen und war Generalsekretär der Finanzdirektion des Kantons Zürich.
Thilo Pachmann, Dr. iur., Rechtsanwalt, wurde Partner bei Pachmann Rechtsanwälte in Zürich. Er doktorierte nach seinem Studium an der Universität Zürich über «Sportverbände und Corporate Governance». Nach seiner Tätigkeit bei der Schweizerischen Übernahmekommission und als Gerichtsschreiber am Aargauer Handelsgericht legte er die Anwaltsprüfung ab und war bei einer Anwaltskanzlei tätig. Pachmann ist Dozent am neuen LL.M.-Programm in internationalem Sportrecht an der Universität Zürich.
Gustavo Scartazzini, Prof., Dr. iur., Rechtsanwalt, ist seit April Konsulent bei Bratschi Wiederkehr & Buob. Scartazzini studierte und promovierte in Genf und habilitierte an der Universität Basel, wo er als Titularprofessor tätig ist.
Neu in die Anwaltsgemeinschaft Luzern eingetreten sind Jonas Rohrer, Rechtsanwalt, und Jonas Krummenacher, Rechtsanwalt und Notar. Jonas Rohrer hat in Luzern studiert und war im Rechtsdienst der AlpTransit Gotthard AG tätig, ehe er in die Anwaltsgemeinschaft eintrat. Jonas Krummenacher hat ebenfalls in Luzern studiert und war auf verschiedenen Grundbuchämtern beschäftigt.
Ausgezeichnet
Martin Killias, Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, hat den diesjährigen European Criminology Award für sein Lebenswerk erhalten. Die Auszeichnung verdiente er sich laut der Jury der europäischen Organisation für Kriminologie für sein Engagement, eine europäische Gesellschaft für Kriminologie zu schaffen, seine zahlreichen Forschungsprojekte, seinen komparativen Ansatz sowie seine Beiträge zur Drogenpolitik und zu Strafen.
Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, ist von seinen Studenten im Rahmen des Credit Suisse Awards for Best Teaching zum besten Dozenten auserkoren worden. Die Studenten konnten die Anwärter nominieren und schliesslich bewerten. Kriterien waren die Vermittlung von Interesse und Freude am Lernen, intellektuelle Herausforderung, didaktische Fähigkeiten sowie Einsatz und Engagement für die Studenten.
Claudia Gafner-Rojas, Lehrbeauftragte für Völkerrecht an der Universität St. Gallen (HSG), hat für ihre Dissertation «Der Schutz indigener Sprachen im Völkerrecht und in der kolumbianischen Rechtsordnung» den Lateinamerikapreis für Dissertationen an schweizerischen Universitäten erhalten. Der Preis wird durch den Fonds zur Förderung der Lateinamerikaforschung der HSG verliehen.
Martin Brennckes ist mit dem Mercator Award ausgezeichnet worden. Der Doktorand beschäftigte sich mit Manipulationen in Werbematerialien des Finanzsektors. Der Preis wurde vom Graduate Campus der Universität Zürich mit der Stiftung Mercator Schweiz vergeben.
Umgestiegen: Roger Hegi, Direktor Sport-Toto-Gesellschaft
Fairness und Respekt: Das sind die Spielregeln, die Roger Hegi im Sport und als Anwalt grossschreibt. In zwanzig Jahren Aktivfussball hat er in der Nationalliga über 450 Spiele absolviert. Nach dem Anwaltspatent von 1988 spezialisierte er sich für 13 Jahre als Kanzleipartner auf Nachfolgeregelungen für mittelständische Unternehmen. Daneben trainierte er die Nationalliga-A-Mannschaft des FC St. Gallen, dann die Spieler des Grasshopper-Clubs Zürich. «Ich habe das Nebeneinander des hochemotionalen Fussballs und der pragmatischen Juristerei sehr geschätzt», blickt der 57-Jährige zurück. Hätte er sich für eine Seite entscheiden müssen, wäre er jedoch praktizierender Rechtsanwalt geblieben.
Eine bewusste Entscheidung musste nie her, das Leben hat ihm den Ball zugespielt: Anfang 2002 wird ihm «der absolute Traumjob» angeboten, der CEO-Posten des FC Basel. Zur selben Zeit tauchen Expansionspläne in der Anwaltskanzlei auf, an denen Hegi nicht recht Gefallen findet. Er wendet sich von der Anwaltstätigkeit ab und kehrt auch anderthalb Jahre später nicht zurück, als sich der FC Basel umstrukturiert.
Nach einem Time-out folgt 2004 die Direktorenstelle bei der Sport-Toto-Gesellschaft. «Sport gehört einfach zu meinem Leben, beruflich wie privat», sagt Hegi. Seit neun Jahren hilft er nun mit, den nationalen Sport zu fördern, indem Lotteriegelder an nationale Organisationen verteilt werden – möglichst fair, wie er betont. Auch auf dem politischen Spielfeld macht er sich für den Sport stark – etwa als Spielertrainer des FC Nationalrat. «Fussball ist meine Leidenschaft», so Hegi. Doch beruflich sei ihm dieses kurzfristige Alltagsgeschäft zu einseitig. Bei der Sport-Toto-Gesellschaft hat es Teamplayer Hegi nun mit unterschiedlichsten Partnern aus dem nationalen Sport und der Politik zu tun. rmb
Bedroht: Anwalt Patrice Florvilus erhält Todesdrohungen
Der haitianische Menschenrechtsanwalt Patrice Florvilus wird seit Mitte April dieses Jahres von der Polizei eingeschüchtert und mit dem Tod bedroht. Florvilus ist geschäftsführender Direktor der Nichtregierungsorganisation «VerteidigerInnen der Unterdrückten» (Défenseurs des Opprimés – DOP), die Rechtsberatung und -vertretung für Opfer von Menschenrechtsverletzungen anbietet. Florvilus stammt aus einer armen Familie und hat 1987 miterleben müssen, wie sieben seiner Freunde unter der Militärdiktatur von Henri Namphy ermordet wurden.
Seit dem Erdbeben im Januar 2010 hat DOP zahlreiche Menschen vertreten, die in Vertriebenenlagern leben und von rechtswidriger Zwangsräumung bedroht sind. Die Drohungen gegen Patrice Florvilus hängen mit Fällen zusammen, die er betreut: Er setzt sich ein für die Aufklärung des Todes von Méris Civil. Dieser wurde am 15. April bei einer Demonstration gegen eine Zwangsräumung des von ihm bewohnten Vertriebenenlagers verhaftet und brutal geschlagen. Civil erlag daraufhin in Polizeigewahrsam den Folgen seiner Verletzungen. Patrice Florvilus vertritt zudem Darlin Lexima, der gemeinsam mit Méris Civil festgenommen und ebenfalls geschlagen, jedoch ohne Anklageerhebung wieder freigelassen wurde.
Am 15., 17. und 19. April folgte jeweils dasselbe Polizeifahrzeug dem Wagen von Patrice Florvilus. Am 11. Mai um 18 Uhr hielten zwei Männer, die sich als Polizeibeamte auswiesen, Darlin Lexima in Delmas auf der Strasse an. Sie warnten ihn, nicht öffentlich über seine Misshandlung im Polizeigewahrsam oder den Tod von Méris Civil zu sprechen. Am 7. Mai hatte DOP eine Pressekonferenz zur Tötung von Méris Civil abgehalten. In den letzten Tagen hat Patrice Florvilus verlässliche Informationen erhalten, dass er in Lebensgefahr schwebt.
Christine Heller, Amnesty International
Aufgefallen
Arnold F. Rusch, 41, Lehrbeauftragter an der Uni Freiburg, erklärt juristische Fälle auf eine unkonventionelle Art und Weise: Mit Playmobilfiguren stellt er Bundesgerichtsurteile nach, dreht einen knapp vier Minuten dauernden Low-budget-Film und stellt ihn auf www.youtube.com. Die Musik von Vivaldi und der Soundtrack von Star Wars sorgen für die nötige Dramatik:
Bis jetzt existieren zwei solche Filme: Der Mülleramazonen-Papageien-Entscheid, in dem das Bundesgericht die lange offengelassene Frage der Abgrenzung zwischen dem mittelbaren und dem unmittelbaren Schaden beantwortet (BGE 133 III 257). Und der Menzi-Muck-Rundholz-Fall, wo es um die Haftung für Schäden geht, die ein unentgeltlicher Helfer erleidet (BGE 129 III 181).
Rechtliche Probleme seien schon in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels von anno 1230 anschaulich dargestellt worden, schreibt Rusch auf seiner Website. Ihm sei die Idee, komplexe Rechtsfragen in einem Film zu erklären, beim Lesen des NZZ Folios gekommen, wo nachgestellte Tatorte abgebildet waren. plädoyer erklärt er seine Vorliebe für Playmobilfiguren so: Er habe sie schon als Kind gemocht. Filmfans dürfen sich freuen: Rusch plant weitere Filme und sucht die Zusammenarbeit mit «professionellen Filmern oder Kunsthochschulen».
Oliver J. Peter, 56, Anwalt in Winkel bei Bülach, vertraut offenbar darauf, dass sich seine potenziellen Mandanten nicht vom Namen der Kanzlei abschrecken lassen: Winkel Advokatur. Ein «Winkeladvokat» ist laut Duden «ein Anwalt, der ohne rechtliche Befugnis mit fragwürdigen Mitteln ohne die erforderlichen Kenntnisse arbeitet». Der Begriff Winkeladvokat ist so negativ behaftet, dass Richter in Köln ihn als diffamierend und als unzulässige Schmähkritik bezeichneten, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist (LG Köln, Urteil 5 O 344/10 vom 15. November 2011): Beide Parteien waren Rechtsanwälte. Der Beklagte bezeichnete die Sozietät des Klägers als «Winkeladvokatur».
Oliver Peter selbst sieht das anders: «Meine Advokatur liegt in Winkel ZH. Das Wortspiel bot sich an. Zudem kann man sich den Namen gut merken, und er fällt auf.» Er habe im Übrigen Kunden, die sehr um ihren guten Ruf besorgt seien und sich offenbar nicht am Namen seiner Anwaltskanzlei störten.
Peter, der viele Jahre in Rechtsdiensten verschiedener Unternehmen gearbeitet hat, bietet KMUs einen externen Rechtsdienst an. Diese können ihn als «Legal Counsel» mit einem bestimmten monatlichen und jährlichen Zeitguthaben engagieren.
Pierre Widmer, 75, emeritierter Privatrechts-Professor aus Bern, liebt Klartext. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Have (2/2013) geisselte er das Scheitern der Revison des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).?Bei den «246 sogenannten Volksvertretern» diagnostiziert er «Reformstau» – ganz besonders wenn es ums Privatrecht gehe und darum, Personen besser zu schützen, auf deren Kosten die moderne Risikogesellschaft prosperiere. Die Kader der Versicherungsgesellschaften bezeichnet er als «Effizienzfetischisten», die aus «rein krämerhaft-selbstsüchtiger Perspektive» nicht gleich lange Spiesse für Versicherer und Versicherte wollen und deshalb alles taten, um die Revision des VVG zu verhindern.
Das Gesetz ist über 100 Jahre alt und wurde in der letzten Wintersession bachab geschickt. Und die Parlamentarier? Die haben gemäss Widmer «die rein ökonomistischen und egoistischen Interessen der Assekuranz und ihrer öffentlich sehr einflussreichen Lobby» vertreten und nicht die Versicherten, die man besser schützen müsse. «Unter Spezialisten des Versicherungsvertrags ist es unbestritten, dass eine Erneuerung notwendig ist», sagt Widmer. «Ausserdem wird ständig vergessen, dass die Versicherungswirtschaft nicht nur aus Anbietern, sondern auch aus Abnehmern besteht.»
Zitat
«Soweit der Beschwerdeführer auf seine Stellung als praktizierender Fürsprecher und Notar verweist, so ist er darauf hinzuweisen, dass eine blosse Behauptung noch keine ernsthaften Indizien vermittelt, auch wenn sie von einem Rechtsanwalt stammt, dem eine besondere Vertrauensstellung zukommt.»
Urteil Bundesgericht 5A_201/2013 vom 29. April 2013