Was macht eigentlich René Rhinow?
René Rhinow hatte viel Glück. Er war der einzige Staatsrechtsprofessor, der als ehemaliger Gerichtspräsident auch in der Politik Erfolge feiern konnte. «Es ist Leistung und Zufall. Wenn man auf der Erfolgsspur läuft, muss man sich immer bewusst sein, dass das nicht selbstverständlich ist.» 1999 trat der FDP-Politiker als Ständerat ab.
Rhinow hat gelernt loszulassen. «Ich lebe mein Leben in Phasen, und innerhalb einer Phase setze ich mich ganz dafür ein. Wenn sie vorbei ist, ziehe ich mich zurück, nicht im Ärger, nicht im Zorn, aber dann überlasse ich anderen das Feld.»
Seit seiner Emeritierung 2006 blieb die Zeit für ihn nicht stehen. «Ich habe nichts mehr übernommen, mache auch nichts mehr, was ich nicht gerne mache», erzählt er. Er gibt sich aber nicht dem «Dolce far niente» hin, sondern agiert als Ombudsman der AZ Medien, als Verwaltungsratspräsident einer Vermögensverwaltungsfirma, amtet als Präsident der Alzheimervereinigung beider Basel, widmet sich den Neuauflagen seiner Werke, schreibt Artikel, macht Consulting. «Meine Grundmotivation ist natürlich immer, Menschen begeistern zu können, auf ein Ziel hinzuarbeiten. Dazu möchte ich der Gesellschaft etwas zurückgeben, weil ich von ihr viel profitiert habe. Ich habe dies als Verantwortung empfunden», sagt er. Daneben findet er Zeit für seine Enkelkinder, zum Reisen, Wandern und für den Fussball. «Als alter Fan des FC Basel schaue ich einen Match auch mehrmals, wenn gerade der Europacup läuft.»
Mit bangem Blick schaut er auf die Schweizer Politik und deren Baustellen. «Ich finde es verheerend, dass man in der Europafrage den Kopf in den Sand steckt, dass die Demokratieeinbussen im Verhältnis zu den Menschenrechten nicht seriös und offen behandelt werden und dass man die Verfassungsgerichtsbarkeit noch immer ablehnt.» mba
Gewählt
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 26. März die drei Mitglieder für das neue Justizgericht gewählt. Präsident des Gerichts ist der emeritierte Staatsrechtsprofessor Georg Müller. Die weiteren Mitglieder sind Martin Killias, Strafrechtsprofessor der Universität Zürich, und der frühere Bundesgerichtspräsident Giusep Nay. Nay wurde trotz SVP-Widerstand gewählt. SVP-Fraktionschef Andreas Glarner bezeichnete Nay als Antidemokraten, der gegen die vom Volk angenommenen Ausschaffungs-, Minarett- und Verwahrungsinitiativen sei. Die restlichen Fraktionen sahen in Nays Wahl kein Problem. Das Justizgericht nimmt die Disziplinaraufsicht über die Aargauer Richter wahr.
Am 14. Januar 2013 wählte der Schaffhauser Kantonsrat Mitglieder des Kantons- und Obergerichts. Sämtliche bisherigen Mitglieder wurden bestätigt. Neu gewählt wurde einzig Beat Sulzberger, Leitender Gerichtsschreiber des Obergerichts des Kantons Schaffhausen, als Ersatzrichter des Obergerichts.
Das Obergericht setzt sich wie folgt zusammen: Annette Dolge (Präsidentin), Arnold Marti (Vizepräsident), Rolf Bänziger, Marlis Pfeiffer, Cornelia Stamm Hurter. Ersatzmitglieder: Sonja Hammer-Bachmann, Markus Hugentobler, Beat Keller, Thomas Lämmli, Beat Sulzberger. Die Mitglieder des Schaffhauser Kantonsgerichts: Werner Oechslin (Präsident), Ernst Sulzberger (Vizepräsident), Markus Kübler, Manuela Hardmeier, Nicole Hebden, Eva Bengtsson. Ersatzmitglieder: Andrea Berger, Christof Brassel, Andreas Textor, Michèle Hubmann Trächsel.
Guido Marbet ist neu gewählter Obergerichtspräsident im Kanton Aargau. Er wurde 1992 ans Obergericht gewählt und amtete zuletzt als Vizepräsident sowie als Präsident der 2. Zivilkammer, ehe er zu Beginn des Jahres die neue Funktion übernahm.
Der Grosse Rat des Kantons Wallis hat den bisherigen Generalstaatsanwalt-Stellvertreter Nicolas Dubuis zum Walliser Generalstaatsanwalt gewählt. Er tritt die Nachfolge von Jean-Pierre Gross an, der in den Ruhestand tritt. In derselben Session erfolgte die Wahl von Rinaldo Arnold zum Oberwalliser Oberstaatsanwalt und Nachfolger von Ferdinand Schaller, der in den Ruhestand tritt.
Aufgestiegen
Seit dem 1. Mai leitet Jens Lehne die Abteilung Business Law der ZHAW School of Management and Law. Damit steht ein Akademiker mit juristischem und betriebswirtschaftlichem Wissen an der Spitze der Fachdisziplin Wirtschaftsrecht. Lehne löst Peter Münch ab, der die Abteilung zehn Jahre lang leitete. Lehne ist seit über sieben Jahren an der School of Management and Law tätig. Seine Spezialgebiete liegen im öffentlichen und internationalen Wirtschaftsrecht sowie im US-Recht. Der 47-Jährige verfügt über einen Doppelabschluss in Betriebs- und Rechtswissenschaft sowie über ein Doktorat in Volkswirtschaft der Universität St. Gallen. Zudem hat er das Anwaltspatent des Kantons Zürich und wurde 2012 zum Professor für Öffentliches Wirtschaftsrecht ernannt.
Thomas Noll heisst der neue Direktor des Schweizerischen Ausbildungszentrums für das Strafvollzugspersonal in Freiburg. Der 43-jährige Mediziner und Jurist tritt die Nachfolge von Ulrich Luginbühl an, der Ende Juni dieses Jahres in Pension geht. Thomas Noll arbeitete ab 2004 als Assistenz- und Oberarzt im Psychiatrisch-Psychologischen Dienst des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich. Seit 2007 ist er Chef Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies.
Tania Schwendener, Rechtsanwältin und Urkundsperson, ist Partnerin bei Klein Rechtsanwälte in Zug und Zürich geworden. Sie hat an der Universität Zürich studiert und arbeitete anschliessend am Kantonsgericht Zug und beim Untersuchungsrichteramt Zug, bevor sie 2005 bei Klein Rechtsanwälte eintrat.
Martin Molina, Rechtsanwalt, LL.M., ist Partner bei Kellerhals Anwälte in Zürich geworden. Er studierte in Genf und New York, arbeitete in Kanzleien in Genf, New York und Zürich und war am Schiedsgericht für nachrichtenlose Konten in der Schweiz tätig, bevor er 2009 zu Kellerhals stiess.
Peter Kuhn, Rechtsanwalt, LL.M, ist Partner bei Bill Isenegger Ackermann in Zürich geworden. Er studierte in Zürich und London und arbeitete am Bezirksgericht March, am Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz und in einer Wirtschaftskanzlei, bevor er zu Bill Isenegger Ackermann stiess.
Reto Bieri, Rechtsanwalt, ist Partner bei Häuptli van den Bergh in Wettingen geworden. Er arbeitete zuvor als Rechtsanwalt und als Rechtsberater beim Hauseigentümerverband des Kantons Aargau. Bieri studierte in St. Gallen.
Stefan Knobloch, PD Dr. iur., Rechtsanwalt, ist seit April Partner bei Staiger Schwald & Partner in Zürich. Knobloch arbeitete vorher als Anwalt in einer grossen Zürcher Wirtschaftskanzlei. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Knobloch Privatdozent an der Universität Zürich und Ersatzrichter am Bezirksgericht Uster. Er studierte in Zürich.
Philippe Ducor, Rechtsanwalt, Dr. med., ist neu Partner bei Schellenberg Wittmer in Genf. Er amtet als Richter am Bundespatentgericht sowie als Professor an der Universität Genf. Ducor studierte in Genf und Stanford.
Neu als Partner bei Schellenberg Wittmer eingetreten ist Vincent Carron, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt Arbeitsrecht. Carron studierte in Freiburg und New York und ist auf Arbeitsrecht, berufliche Vorsorge und Sozialversicherungsrecht spezialisiert.
Thomas H.A. Verschuuren Kopfstein, Rechtsanwalt, M.B.L., ist neuer Partner bei Klein Rechtsanwälte in Zug und Zürich. Er arbeitete am Bezirksgericht Höfe und in verschiedenen Wirtschaftsanwaltskanzleien in Zürich und Genf, bevor er 2007 zu Klein Rechtsanwälte stiess. Kopfstein studierte in Leiden (NL), Freiburg und St. Gallen.
Andrea Meier, Dr. iur., Rechtsanwältin, LL.M., ist neu Partnerin bei Wartmann & Merker in Zürich. Sie war mehrere Jahre in einer grossen Schweizer Wirtschaftskanzlei tätig, bevor sie 2010 bei Wartmann & Merker eintrat. Meier studierte in Zürich und an der Harvard Law School.
Matthew Feargrieve ist neuer Partner in der Zürcher Niederlassung der internationalen Anwaltskanzlei Withers LLP. Er zeichnet verantwortlich für den neuen Kompetenzbereich europäische Anlagefonds.
Ansgar Schott, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M., wurde Partner bei Froriep Renggli in Zürich. Er studierte in Freiburg, Bordeaux und an der Columbia University in New York. Danach war er als Assistent an der Universität Zürich und am Bezirksgericht Meilen tätig. Er arbeitete zudem mehrere Jahre in einer grossen Zürcher Anwaltskanzlei.
Ausgezeichnet
Sabine Steiger-Sackmann hat im Wettbewerb «Top-Doc» von NZZ Campus und Making Science News mit ihrer Dissertation den zweiten Preis gewonnen. Thema: «Schutz vor psychischen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz - Rechtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Prävention» (siehe Rezension auf Seite 52).
Prof. Dr. iur. Paolo Bernasconi hat von der Universität Zürich die Würde eines Doktors ehrenhalber erhalten. Begründet wurde dies mit seinen Verdiensten in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und seinem Beitrag zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstrafrechts.
Ebenfalls zum Ehrendoktor ernannt wurde Prof. Dr. iur. David J. Gerber, dessen grundlegende Beiträge in der Rechtsvergleichung und im Wirtschaftsrecht damit belohnt wurden. Ein von der Universität Zürich vergebener Jahrespreis geht an den Rechtwissenschaftler Floriaan H. Went für seine rechtsvergleichende Dissertation im Bereich des Strafprozessrechts.
Umgestiegen: Konrad Fischer, Hotelier und Kulturorganisator
Donna Leon war schon da. Alice Schwarzer hat auf Konrad Fischers Mailanfrage hingegen gar nicht geantwortet. «Für sie ist das Hotel Hammer wohl zu klein», sagt der ehemalige Anwalt, der seit über sieben Jahren Besitzer des Hotels und Restaurants Hammer in Eigenthal LU ist.
Wie ist der ehemalige Verwaltungsratspräsident der BZ Bank sowie Studienkollege und langjährige Anwalt von Financier Martin Ebner zum Hotelbesitzer geworden? «Wahrscheinlich durch Alterstorheit», sagt Fischer. Der Vormieter bot die sogenannte Chromosontherapie an. Die Kundschaft blieb aus, und die Firma zog weg. Fischer wurde angefragt und sagte spontan zu. Er beschloss, dem Hotel mit Kulturanlässen Leben einzuhauchen. Und so wurde er, der sich als bis dahin durchschnittlich kulturinteressiert bezeichnet, zum Programmleiter.
Fischers Lebensmittelpunkt blieb die Stadt Zürich. Die vier Kinder sind längst flügge, aber täglich will in Dübendorf sein Pferd bewegt sein. «Ich habe erst mit 53 Jahren so richtig angefangen zu reiten», sagt Fischer. Heute ist er 69. Seit kurzem kümmert er sich um einen Hund, einen silbrig glänzenden Weimaraner. «Jetzt, aufs Alter hin, habe ich viel mehr mit Tieren zu tun als je zuvor.» Die Juristerei spielt in seinem Leben keine grosse Rolle mehr. «Ich vermisse die Arbeit nicht.» In der Mediation ist er noch tätig, manchmal mit seiner Frau, die Ärztin und Psychologin ist.
Das Bild von Fischer im gemütlichen Hotel, hoch zu Ross in der Natur oder mit dem Weimaraner in der Hundeschule lässt sich schwer mit dem des ehemaligen streitbaren Anwalts in Einklang bringen. Ist es Altersmilde? Im Hotel Hammer hatte Konrad Fischer einmal einen Gast, der zum Thema Altern referierte. «Er sagte, die Phase zwischen dem 60. und 80. Lebensjahr sei für viele Menschen die erfüllteste Zeit im Leben. Bei mir trifft das zu.» sz
Eingesperrt: Anwalt Walid Abu Al-Khair, Saudi-Arabien
Am 21. April musste Rechtsanwalt Walid Abu al-Khair aus Jeddah erneut vor Gericht erscheinen: Mehr als 18 Monate dauert das Gerichtsverfahren inzwischen, in dem ihm «Angriffe auf die Justiz» und die «Untergrabung des Rufes des Königreichs» vorgeworfen werden. Mit der Einleitung des Prozesses entzogen ihm die saudischen Behörden die Anwaltslizenz und beraubten ihn damit seines Einkommens.
Bis heute legte das Strafgericht in Jeddah Walid Abu al-Khair lediglich die Anklageschrift mit den Vorwürfen vor. Einsicht in die Akten wurde ihm bisher verweigert, sodass er nur spekulieren kann, was zur Anklage geführt haben könnte: Der Anwalt glaubt, dass seine – auch im Fernsehen geäusserte – Kritik an der Verfahrensführung eines Richters im zivilrechtlichen Fall Badawi 2010 eine entscheidende Rolle gespielt haben könnte. Walid Abu al-Khair vertrat damals Samar Badawi, ein Mädchen, das sich jahrelanger Gewalt durch ihren Vater ausgesetzt sah. Der betreffende Richter verurteilte indes das Mädchen wegen Gehorsamsverweigerung zu einer Haftstrafe und drohte Walid Abu al-Khair in der Folge, er werde sein Verhalten noch bereuen.
Walid Abu al-Khair ist den saudischen Behörden kein Unbekannter: Als Rechtsanwalt vertrat er wiederholt Regimekritiker. Er kritisierte Ende 2011 öffentlich, dass die Mitglieder einer unter dem Namen «Reformer von Jeddah» bekannten Gruppe von Menschenrechtsverteidigern zu dreissig Jahren Haft verurteilt wurden. Zudem unterzeichnete er im Februar 2011 einen Aufruf für demokratische Reformen im Königreich. Die von ihm administrierte Facebook-Gruppe «Saudi Human Rights Monitor» ist vom Regime blockiert worden.
Im Falle einer Verurteilung droht Walid Abu al-Khair eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Reto Rufer, Amnesty International
Aufgefallen
Patrick Middendorf, 41, Geschäftsführer des Zürcher Anwaltsverbandes, hat eine unglückliche Terminkollision verursacht: Die von ihm organisierte Jobfair des Zürcher Anwaltsverbandes im Kongresshaus Zürich findet gleichzeitig mit dem Kongress des Schweizerischen Anwaltverbandes (SAV) in Luzern statt – nämlich am 7. Juni 2013. Middendorf bedauert das Missgeschick, sieht aber deshalb keine Welt untergehen. Die Anwaltskanzleien müssten nun halt entscheiden, welches Mitglied sie wohin schicken wollen.
Das dreitägige Kongressprogramm des SAV ist attraktiv. Das Interesse an den zahlreichen Fachreferaten ist gross.
Nicht ganz so spektakulär ist die Jobfair der Zürcher Sektion. Hier empfangen rund 25 Wirtschaftskanzleien Bewerber für Substituten- und Anwaltsstellen. Für erste Vorstellungsgespräche stehen jeweils 15 Minuten zur Verfügung.
Daniel Blumer, 57, neuer Kommandant der Zürcher Stadtpolizei, startet seine Stelle am 1. Juni 2013 mit einer Negativqualifikation: Er wurde von der Staatsanwaltschaft Baden wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch vorsätzliches Rechtsüberholen zu 40 Tagessätzen à 350 Franken auf Bewährung und einer Busse von 3500 Franken verurteilt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird ihm das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern auch noch den Führerausweis für mindestens drei Monate abnehmen.
Böse Zungen behaupten, die Bestrafung des obersten Zürcher Stadtpolizisten sei eine Racheaktion seitens der Behörden des Kantons Aargau. Der Kanton Zürich verurteilte vor einem Jahr den Kommandanten der Aargauer Kantonspolizei, Stephan Reinhardt, ebenfalls Wiederholungstäter, wegen übersetzter Geschwindigkeit.
Die Gefahr einer weiteren Eskalation besteht aber wohl nicht: Der neue Chef von Kommandant Blumer, der linksalternative Stadtrat Richard Wolff, ist kein Autonarr und darf als Velofahrer Autos rechts überholen.
Peter V. Kunz, 48, mediengewandter Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, unterstellte unlängst in einem auf Tages-Anzeiger Online erschienenen Interview über die Offshore-Geschäfte, kleinere Anwaltsbüros seien eventuell an illegalen Praktiken beteiligt. Sie seien wirtschaftlich erpressbar. Kunz kann sich ein solches Verhalten der grossen Player «wegen der drohenden Risiken» nicht vorstellen. Die Konsequenzen einer Rufschädigung wären schlicht verheerend.
Dass die Grösse einer Kanzlei die Verwicklung in Offshore-Geschäfte prädestiniert, lässt stutzig werden. Man denke an den Fall von Edgar Paltzer, einem ehemaligen Partner der grossen Kanzlei Niederer, Kraft & Frey, der in den USA angeklagt wurde. Könnte es nicht vielmehr sein, dass Peter Kunz nun, nachdem er selbst 13 Jahre in einer grossen Wirtschaftsadvokatur tätig war, einfach nicht als Nestbeschmutzer erscheinen will? Peter Kunz beruft sich auf die Unschuldsvermutung. Die gelte auch für die grossen Wirtschaftskanzleien.
Das Zitat
«Die Klägerin macht den Fall komplex. Aus diesem Grunde ist die Klage abzuweisen bzw. nicht darauf einzutreten.»
Aus der Klageantwort eines Beschwerdegegners. Quelle: «Mandat»1/2013, Magazin des St. Gallischen Anwaltsverbandes
«Ohnehin vertritt die ‹Zürich› die Meinung, dass es nicht sein kann, dass ein und dieselbe Unfallfolge mit dem Argument der verschiedenen rechtspolitischen Zielsetzungen des Sozialversicherungsrechts und des Haftpflichtrechts im Haftpflichtrecht als adäquat betrachtet wird und im Sozialversicherungsrecht als inadäquat gilt.»
Aus einem Schreiben der «Zürich»-Versicherung an einen Anwalt, unter bewusster Missachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.