Aufgestiegen
Reto Vonzun, 38, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, ist seit diesem Jahr Partner bei Wenger Plattner. Vonzun hat in Basel studiert und im Gesellschaftsrecht promoviert. In diesem Gebiet war er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Basel tätig. Seine bevorzugten Rechtsgebiete sind Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, das Gesundheitsrecht sowie das Bau- und Immobilienrecht.
Tino Gaberthüel, Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Januar 2011 Partner bei Lenz & Staehelin in Zürich. Er hat in Zürich und Salamanca studiert. 2003 erwarb er den LL.M. an der Northwestern University School of Law und ein Certificate in Business Administration der Kellogg School of Management. Von 2003 bis 2004 arbeitete er für Covington & Burling in New York. Anschliessend stiess er zu Lenz & Staehelin. Er ist spezialisiert auf Mergers & Acquisitions.
Michael Noth, 39, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, ist Partner bei Troller Hitz Troller geworden. Er hat in Zürich, Alicante und Singapur studiert und zum Thema Werbung bei Sportveranstaltungen promoviert. Er ist primär im Immaterialgüter-, Kommunikations- und Sportrecht tätig und vertritt Sportverbände, Athleten und andere Klienten vor staatlichen Gerichten sowie Schiedsgerichten. Noth ist Mitherausgeber des Stämpfli-Kommentars zum Markenschutzgesetz.
Marcel Tranchet, Rechtsanwalt, LL.M., ist seit dem 1. Januar 2011 Partner bei Lenz & Staehelin in Zürich. Er hat in St. Gallen und Boston studiert. 2003 bestand er die Anwaltsprüfung und trat noch im gleichen Jahr bei Lenz & Staehelin ein. In den Jahren 2005 und 2006 arbeitete er für Cravath, Swaine & Moore in New York. Er ist spezialisiert auf Banken-, Finanz- und Kapitalmarktfragen.
Umgestiegen
Raoul Stocker, 39, Dr. iur., lic. rer. pol., dipl. Steuerexperte, übernimmt als Partner die Leitung der zehnköpfigen Fachgruppe Steuerrecht von Bär & Karrer AG. Stocker ist Vizedirektor am Institut für Finanzwirtschaft und Finanzrecht und Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der Universität St. Gallen. Zuvor war er Leiter des Verrechnungspreisdienstes der Abteilung für Internationales bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Partner in der Steuerabteilung einer grossen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Ausgeschieden
Paul Zimmermann, 60, Dr. iur., ist Ende November 2010 nach dreissig Jahren Tätigkeit in der Zürcher Justiz, davon zwölf Jahre als Generalsekretär des Obergerichts, in Pension gegangen, mithin fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Zur Begründung gab er in der Zeitschrift «seismOGraph» des Obergerichts an: «Ich habe mir schon lange zum Ziel gesetzt: dreissig Jahre Ausbildung, dreissig Jahre Arbeit und die restlichen dreissig Jahre den Lebensabend geniessen.»
Gewählt
Die Vereinigte Bundesversammlung hat in der Wintersession 2010 David Glassey, 33, CVP, mit 207 Stimmen zum Mitglied des Bundesstrafgerichts gewählt. Im November 2008 hatte die Gerichtskommission einer Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesstrafgericht auf das gesetzliche Minimum von 15 Richterstellen zugestimmt. Eine der damals bewilligten Richterstellen, vorgesehen für eine Richterin oder einen Richter französischer Muttersprache, wurde bis zur Wahl Glasseys nicht besetzt. Glassey war schon die letzten vier Jahre am Bundesstrafgericht als Gerichtsschreiber tätig.
Der Bundesrat hat Anne Héritier Lachat als Nachfolgerin von Eugen Haltiner zur Präsidentin der Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) gewählt. Die 60-jährige Westschweizer Juristin mit SP-Parteibuch war 2006 bis 2009 Mitglied der Eidgenössischen Bankenkommission und sitzt seit Gründung der Finma in deren Verwaltungsrat. Sie ist Professorin im Teilpensum für Banken- und Finanzrecht an der Universität Genf.
Der Zürcher Kantonsrat hat im September und im Dezember 2010 vier neue Richter gewählt. Es sind dies als ordentliche Mitglieder des Obergerichts Susanne Janssen, 45, Dr. iur., SVP (bisher Richterin am Bezirksgericht Zürich), Peter Higi, 56, Prof. Dr. iur., CVP (bisher Richter am Bezirksgericht Zürich), und Markus Kriech, 53, Dr. iur., Grüne, (bisher Richter am Bezirksgericht Zürich), sowie als ordentliches Mitglied des Sozialversicherungsgerichts Edith Maurer Reiter, 44, GLP (bisher Ersatzrichterin und Gerichtsschreiberin am Sozialversicherungsgericht Zürich).
Der Bundesrat hat Andreas Heinemann, 48, Prof. Dr. iur., zum neuen Mitglied der Wettbewerbskommission gewählt. Heinemann ist seit März 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Handels-, Wirtschafts- und Europarecht an der Universität Zürich. Zuvor war er Inhaber des Lehrstuhls für deutsches Recht an der Universität Lausanne. Seine Habilitationsschrift aus dem Jahr 2000 trägt den Titel «Immaterialgüterschutz in der Wettbewerbsordnung». Sein Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften absolvierte er in Bonn, Hagen, Genf, Strassburg und München.
Rolf Weber, 59, Prof. Dr. iur., ist von der EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft, Nelly Kroes, zum Mitglied einer «high level expert group» zur Thematik «Internet of Things» berufen worden. Weber ist Inhaber des Lehrstuhls für Privat-, Wirtschafts- und Europarecht an der Universtität Zürich. Die Gruppe wird bis Dezember 2012 tätig sein. Das «Internet of Things» ist eine zusätzliche Netzstruktur, die teilweise auf dem Internet und teilweise auf der RFID-Technologie beruht. Die Expertengruppe wird sich mit Fragen der Verwaltung, der Privatsphäre und des Datenschutzes, Standards und Interoperabilität, Gesundheit und Umwelt beschäftigen.
Michael Thali, 43, Prof. Dr., Executive MBA HSG, wurde von der Universität Zürich per 1. Februar 2011 zum Direktor und ordentlichen Professor für Rechtsmedizin des Institutes für Rechtsmedizin ernannt. Der Luzerner Thali studierte an der Universität Bern Humanmedizin und arbeitete danach am dortigen Institut für Rechtsmedizin. Nach Tätigkeiten an der Universität Salzburg/Linz und am Institut für Radiologie und Neuroradiologie am Inselspital Bern arbeitete er 2001/2002 am Armed Forces Institute of Pathology (AFIP) in Rockville, Washington DC. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Bereich der modernen bildgebenden Verfahren in der Forensik (Virtopsy). 2002 kehrte er ans Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern zurück und wurde dort 2006 Institutsleiter und ordentlicher Professor für Rechtsmedizin.
Geehrt
Heidi Tagliavini, 60, ist am Dies academicus 2010 der Universität Basel mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet worden. Die in Basel geborene Diplomatin hat in Sondermissionen in der Kaukasusregion grosse Verdienste um die Friedenssicherung und Konfliktbewältigung erworben. Ihr war es laut dem Laudator, Prof. Peter Jung, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät, dabei stets ein Anliegen, die Achtung des Völkerrechts als Grundlage jeder Verständigung durchzusetzen. Mit Vermittlungsgeschick, Courage, Engagement, Pflichtgefühl und der perfekten Beherrschung der russischen Sprache habe sie sich die grosse Achtung der Konfliktparteien verschafft und der Mittlerrolle der neutralen Schweiz ein Gesicht gegeben.
Antonio Manuel Hespanha, 65, Prof. Dr. iur., ist am Dies academicus 2010 der Universität Luzern mit der Ehrendoktorwürde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ausgezeichnet worden. Damit würdigt die Universität seine Verdienste um die europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte. Hespanha ist Ordinarius für Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte und Rechtstheorie an der Universidade Nova in Lissabon. Sein Lehrbuch zur Geschichte der europäischen Rechtskultur ist in mehrere Sprachen übersetzt worden. 1995 bis 1998 war er Generalkommissar der 500-Jahr-Feiern zu den portugiesischen Entdeckungen.
Aufgefallen
Bruno Steiner, 63, Rechtsanwalt aus Zürich, darf Klienten unentgeltlich verteidigen. Dies hat die Zürcher Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte entschieden. Steiner hatte mit einem mittellosen Klienten vereinbart, dass er im Falle einer Verurteilung auf eine Entschädigung verzichte, nicht aber auf die allfällige Prozessentschädigung im Erfolgsfall. Für die 1. Strafkammer des Zürcher Obergerichts hatte er damit ein nicht zulässiges Erfolgshonorar vereinbart. Sie verzeigte ihn wegen Verletzung der Berufsregeln bei der Aufsichtskommission. Diese hielt nun fest, dass es Anwälten freistehe, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ein Mandat unentgeltlich zu führen. Dazu Steiner: «Wenn es sich um Fälle von krasser behördlicher Willkür gegenüber Mittel- und Wehrlosen handelt, behalte ich mir vor, auch in Zukunft auf das Honorar zu verzichten.» Und nicht nur das: Wenn er in solchen Fällen vor Gericht verliere, übernehme er die Gerichtsgebühren für die nächsten Instanzen. Was ihn am meisten auf die Palme bringt: Viele dieser Klienten haben bei der Justiz Schulden, die dann mit der Prozessentschädigung verrechnet werden - diese gehe also nicht an den Anwalt: «Das ist die Mentalität von Wegelagerern», die dazu führe, dass gewisse Kreise überhaupt keinen Zugang zum Recht mehr hätten. ch
Rolf Auf der Maur, 49, Rechtsanwalt in Zürich, hat als Partner und Marketingverantwortlicher der Kanzlei Vischer die Welt um einige Gerichte reicher gemacht. Genauer: um ein Kochbuch. Rund 4000 Exemplare der «Best Recipes for Swiss Law» verschenkte die Kanzlei zu Weihnachten an Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter. Auf der Maur, verantwortlich für Konzept und Idee des Kochbuchs, gesteht: «Ich selbst kann kein Spiegelei kochen.» Macht nichts, denn er hat weitaus Schwierigeres geschafft: Seine vielbeschäftigten Bürokollegen zulasten von «many billable hours» zum Kochen zu bringen. Das Resultat: Ein neunzigseitiges Kochbuch - mit Bildern von gestandenen Anwälten, die im schicken, schwarzen Kochdress weissen Trüffel über das Puschlaver Rindsfilet raspeln. Auch wenn sich die Mitarbeiter aus den Abteilungen «M&A» und «Banking» erst etwas geziert hätten, am Schluss waren alle dabei. «Jede der siebzehn Fachgruppen hat je ein Gericht beigetragen», erklärt Auf der Maur. So wurde etwa ein Kilo Kartoffeln unter den fachkundigen Händen der Fachgruppe «Restructuring» im Handumdrehen zu Kartoffelstock, pardon, «Mashed Potatoes» mit einem Hauch Zitrone - und die Entwicklung des «Marketing-Tools» so ganz «by the way» zu einem «Team-Building-Event». stoc
Urs Vögele, Inhaber eines Beratungsbüros in Kleindöttingen AG, liegt im Clinch mit dem Bundesgericht. Der Ingenieur Agronom mit Erfahrung als Steuerbeamter wurde in einem Entscheid vom 19. November 2010 von der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung mit selten deutlichen Worten zurechtgewiesen. «Entscheidende Argumente der Vorinstanz scheint er nicht zur Kenntnis genommen zu haben», heisst es dort etwa. Und die «sich stellenden Fragen» seien schon in einem früheren Urteil «gegenüber dem gleichen Parteivertreter» behandelt worden. Die betreffenden Fragen seien auch im neuen Entscheid gleich zu beantworten. Ein Rechtsgutachten sei viel zu spät - lange nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - eingereicht worden. Am Schluss geben die Bundesrichter den beiden Mandanten Vögeles noch einen Tipp: «Die Beschwerdeführer sind gegenüber ihrem Vertreter auf die Handlungsmöglichkeiten hinzuweisen, welche das Vertragsrecht ihnen gegebenenfalls zur Verfügung stellt, namentlich dann, wenn sie zur Beteiligung an den Gutachtenskosten herangezogen werden sollten» (2C_223/2010). Vögele bezeichnet den Entscheid gegenüber plädoyer als «absolutes Fehlurteil». Der Schluss sei «eine Retourkutsche», weil er in einem früheren Fall verlangt habe, dass zwei Aargauer Bundesrichter in den Ausstand treten. res
Was macht eigentlich alt Bundesrat Arnold Koller?
Die Abschiedsvorlesung von Professor Daniel Thürer an der Universität Zürich lässt sich Arnold Koller nicht entgehen. Koller fühlt sich Thürer auch darum verbunden, weil dieser zum Föderalismus geforscht hat - ein Lieblingsthema der beiden Appenzeller. Beim Gespräch in der grossen Halle der Universität Zürich blitzt der Schalk aus Kollers wachen Augen. Er wirkt topfit. Keine Spur seines anstrengenden Amtes als Vorsteher des eidgenössischen Militärdepartements (1987-1989) und des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (1989-1999). «Ich vermisse die 70-Stunden-Wochen als Bundesrat wirklich nicht», lacht Koller.
Langweilig geworden ist es ihm trotzdem nicht. Er ist im Vorstand der Patenschaft für Berggemeinden und war sechs Jahre Präsident der Dialogplattform Forum Helveticum. Von 2005 bis 2010 war Arnold Koller Präsident des Forum of Federations mit Sitz in Ottawa. Dieses setzt sich als NGO weltweit für die Förderung des Föderalismus ein.
Nach seinem Abschied aus dem Bundesrat habe er sich zuerst wieder ans «normale» Leben gewöhnen müssen: «Plötzlich war kein Chauffeur mehr da!» Jetzt habe er mehr Zeit für seine Hobbys wie Gärtnern und Wintersport. Ein Höhepunkt sei ein halbjähriger Aufenthalt an der Law School in Berkeley zusammen mit seiner Frau im Jahr 2000 gewesen. Koller gab dort einige rechtsvergleichende Seminare als Visiting Professor. Nach wie vor hält der Vater zweier Töchter und Grossvater zweier Enkel regelmässig Vorträge. Anfragen, als Verwaltungsrat und als Konsulent eines Zürcher Anwaltbüros tätig zu werden, hat er nach dem Rücktritt als Bundesrat abgelehnt. In die Tagespolitik mische er sich nicht mehr ein, aber zu staatspolitischen Fragen äussere er sich: «Am meisten Sorgen bereiten mir der Verfall der Konkordanz und völkerrechtswidrige Verfassungsbestimmungen.» egp
Ausgestiegen: Raphael Lanz, neu Stadtpräsident
Die Wahl zum Stadtpräsidenten von Thun hat den 42-jährigen Gerichtspräsidenten Raphael Lanz (SVP) selbst überrascht. Nach Lanz' Glanzresultat im ersten Wahlgang hat sein Gegenkandidat von der SP auf einen zweiten Wahlgang verzichtet. «Ich habe mit voller Überzeugung fürs Stadtpräsidium kandidiert», sagt Lanz. Die Arbeit als Gerichtspräsident in Thun sei ihm nicht verleidet, aber jetzt sei der richtige Zeitpunkt für eine neue Herausforderung. «Es reizt mich, Neues anzupacken. Ich will etwas bewegen», sagt der Familienvater mit drei Kindern.
Das ging ihm schon vor acht Jahren so, als Obergerichtsschreiber am Berner Obergericht. «Damals bot sich die Gelegenheit, Gerichtspräsident zu werden - ein Karriereschritt, der nicht planbar ist, ähnlich wie jetzt beim Stadtpräsidium.» Lanz ist überzeugt, dass man Chancen ergreifen muss, die sich bieten: «Die Möglichkeiten dazu schafft man sich schon vorher. Es ist nicht alles Zufall, manchmal kommen die Gelegenheiten auch zu einem.»
Neben seinem Job als Gerichtspräsident sass Lanz vier Jahre im Thuner Stadtrat, im letzten Jahr hat er ihn präsidiert. «Da wurde ich vollends mit dem Politikvirus infiziert», sagt er. Der Fürsprecher, der nach dem Studium als Assistent am zivilistischen Seminar der Uni Bern und als Gerichtsschreiber am Bundesgericht gearbeitet hatte, hätte sich in jungen Jahren auch eine akademische Karriere vorstellen können. «Aber als ich nach dem LL.M. aus Berkeley in die Schweiz zurückkehrte, war mir das wissenschaftliche Arbeiten doch zu theoretisch. Ich wollte wieder mit Menschen zu tun haben, an vorderster Front.»
Dort ist er jetzt in Thun. Ob er zwanzig Jahre ausharren wird, wie der kürzlich abgetretene Bieler Stadtpräsident und ehemalige Gerichtspräsident Hans Stöckli (SP), weiss Lanz nicht: «Mit fünfzig gehe ich wieder über die Bücher», sagt er. rz
Verfolgt: William Cristancho Duarte, Anwalt
Der Anwalt William Cristancho Duarte fuhr am 10. Dezember 2010 in seinem Auto zum Gefängnis Palogordo im Departement Santander im Norden Kolumbiens. Um 6.40 Uhr erreichte er den Stadtrand, wo ein Unbekannter zwei Schüsse auf sein Auto abgab. Mindestens eine Kugel flog durch die Heckscheibe. Diesen Mordversuch hat Duarte überlebt. Doch der Anschlag erhärtet die Sorgen um seine Sicherheit.
William Cristancho Duarte bietet als Anwalt bei der Organisation Corporación Compromiso Betroffenen des bewaffneten Konflikts in Kolumbien Rechtsberatung und Rechtsbeistand an. Dabei arbeitet er vor allem für Angehörige der Opfer aussergerichtlicher Hinrichtungen, die von Angehörigen der Streitkräfte begangen wurden. Die Opfer werden danach jeweils als «Guerillakämpfer, die im Gefecht gestorben sind», dargestellt.
Bereits am 26. Oktober hatte Duarte Morddrohungen erhalten. Diese stehen offenbar im Zusammenhang mit einem seiner aktuellen Fälle: Die aussergerichtlichen Hinrichtungen von zwei Kleinbauern durch Angehörige der Armee. Nach einer Anhörung wegen dieses Falles bei einem lokalen Gerichtsbeamten bekam Duarte einen Anruf auf sein Handy. Ein Mann sagte: «Was machst du Hurensohn von Anwalt, Feind der Armee?» Etwa fünf Minuten später kam ein Mann auf ihn zu und gab ihm zu verstehen: «Geh mir aus dem Weg, du Hurensohn von Guerillaverteidiger, wir beobachten dich genau.» Ein Zeuge der aussergerichtlichen Hinrichtungen wurde ebenfalls bedroht.
Der interne bewaffnete Konflikt in Kolumbien, bei dem sich Armee, Polizei und Paramilitärs mit Guerillagruppen konfrontieren, besteht seit über vierzig Jahren. Zehntausende Zivilpersonen haben dabei ihr Leben verloren, Tausende wurden zum Verschwinden gebracht, entführt oder mussten ihren Wohnort verlassen. Aussergerichtliche Hinrichtungen durch Armee und Polizei sind weit verbreitet und werden systematisch begangen. Sie sind Teil der Strategie zur Aufstandsbekämpfung. Der Generalstaatsanwalt ermittelt in über 2000 Fällen von staatlichen Morden, die von Armee und Polizei begangen worden sein sollen. Wiederholt haben verschiedene Personen, die sich für Gerechtigkeit in Fällen von aussergerichtlicher Hinrichtungen engagieren, Morddrohungen erhalten, oder wie wurden von Angehörigen der Polizei, der Armee oder paramilitärischer Gruppen, mit denen diese zusammenarbeiten, getötet. Christine Heller, Amnesty International
Zitate
«Sowohl bei Dr. D. als auch beim Psychiater und Neurologen Dr. B. handelt es sich um zwei senkrechte Mannen, die Garanten für eine objektive Begutachtung sind,
und zwar auf eine Weise, die nicht den Geschmack eines jeden Geschädigtenanwaltes finden wird.
Schreiben eines Schadenbearbeiters der Allianz Suisse vom 28. Oktober 2003 an einen Arzt und Kollegen am Berner «Zentrum für versicherungsmedizinische Begutachtung»
«Aus diesem Memo kann nicht geschlossen werden, Dr. B. und Dr. D. seien im Rahmen der Begutachtung befangen und parteilich gewesen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass diese Experten im obigen Memo der Allianz als ‹Garanten für eine objektive Begutachtung› und damit nicht bloss als versicherungsfreundlich eingeschätzt wurden.»
Aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts vom 15. September 2010 (8C_253/2010)