Aufgestiegen
Nadia Tarolli Schmidt, lic. iur., Advokatin, dipl. Steuerexpertin, ist per 1. Oktober zur Partnerin der Wirtschaftskanzlei Vischer AG und Leiterin des Steuerteams in Basel ernannt worden. Die 37-Jährige verfügt über mehr als acht Jahre Berufserfahrung im Steuerbereich, die sie sowohl in der Advokatur als auch bei Gerichtsinstanzen sammelte. In Basel und Zürich sind acht Steueranwälte für Vischer tätig.
Raffaele Rossetti, lic. iur., Rechtsanwalt, ist als neuer Partner bei Froriep Renggli in Zürich aufgenommen worden. Der 43-Jährige verstärkt in der Kanzlei die Abteilung Banking and Regulatory. Er leitete zuletzt bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma die Abteilung Deutschschweiz des Geschäftsbereichs kollektive Kapitalanlagen. Nach dem Studium in Zürich hat sich Rossetti auf das Finanzmarkt- und Bankrecht spezialisiert, zuerst als Rechtsanwalt in Lugano und New York, dann im Beschwerdedienst des Eidgenössischen Departements für Justiz und Polizei sowie im Bundesamt für Polizei. Im Jahr 2000 trat er in die damalige Eidgenössische Bankenkommission ein.
François Besse, Dr. iur., Rechtsanwalt, ist neuer Partner bei Lachenal & Le Fort in Genf. Der 47-Jährige ist Mitglied der Fachgruppen Geistiges Eigentum und Technologierecht sowie Grundeigentumsrecht. Eines seiner Spezialgebiete sind patentrechtliche Fragen bei medizinischen Anwendungen, Elektronik und Nanotechnologien. Sein zweites Fachgebiet ist das Grundeigentumsrecht, wo er sich auf die rechtliche und strategische Führung von - auch komplexen - Immobilienprojekten spezialisiert hat.
Christiana Fountoulakis, Dr. iur., ist als Nachfolgerin von Professorin Josiane Haas zur ordentlichen Professorin für Personen- und Familienrecht an die Universität Fribourg berufen worden. Die heute 33-Jährige schloss ihr Studium in Basel mit einer Dissertation in vergleichendem Familienrecht (summa cum laude) ab, war in Basel bis 2009 Assistenzprofessorin für Privatrecht, anschliessend Gastprofessorin an der Bucerius Law School in Hamburg und zuletzt als Visiting Professor am Center for Transnational Legal Studies in London tätig. Neben ihrer Lehrtätigkeit sammelte Christiana Fountoulakis als Beraterin von Schweizer Advokaturbüros und bei einer Londoner Anwaltsfirma praktische Erfahrungen.
Daniel Bader, 36, lic. oec., wird neuer Partner bei Bär & Karrer AG und verstärkt dort die zehnköpfige Fachgruppe Steuerrecht. Bader war Mitglied des Praxisteams Tax einer grossen Zürcher Anwaltskanzlei und beriet zuletzt natürliche und juristische Personen im nationalen und internationalen Steuerrecht. Er ist Vorstandsmitglied des Schweizer Branches der International Fiscal Association.
Roland Fankhauser, 43, Dr. iur., LL.M., ist vom Universitätsrat in Basel zum Extraordinarius für Privatrecht mit einem Pensum von 75 Prozent gewählt worden. Seit 1996 praktiziert er als Rechtsanwalt in einer Basler Kanzlei. Ab 2003 war er Lehrbeauftragter an der Universität Basel. Seine Spezialgebiete: Familien-, Erb-, Personen- und Zivilprozessrecht.
Magda Zihlmann, 30, lic. iur., und Ingrid Indermaur, 37, lic. iur., Rechtsanwältinnen, sind neue Partnerinnen der Advokatur Aussersihl in Zürich. Zihlmann hat in Zürich und Bilbao studiert, Indermaur in Zürich und Fribourg. Die bevorzugten Rechtsgebiete der beiden sind das Familien-, das Straf-, das Arbeits- und das Verwaltungsrecht.
Paul Richli, Prof., Dr. iur., hat sein Amt als neuer Rektor der Universität Luzern angetreten. Der 64-Jährige löst Rudolf Stichweh ab, dessen Amtszeit nach vier Jahren auslief. Paul Richli war Gründungsdekan der Universität Luzern und ist Professor für öffentliches Recht, Agrarrecht und Rechtsetzungslehre. 2007 übernahm er den Vorsitz im Direktorium des Instituts für KMU- und Wirtschaftsrecht. Seit 2008 leitet er die Geschäftsstelle der Schweizerischen Richterakademie. Seit 2001 ist Richli wissenschaftlicher Leiter des Comité européen de droit rural mit Sitz in Paris.
Umgestiegen
Harald Maag, 44, Dr. iur., lic. rer. publ., Rechtsanwalt, ist seit dem 1. September neuer Partner am Standort Zürich der Kanzlei Bratschi Wiederkehr & Buob. Maag berät in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Private Equity sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Er leitet den Nordic Desk der Kanzlei und berät dabei nordeuropäische und Schweizer Klienten im jeweils anderen Rechtsraum. Harald Maag erwarb seine beiden Lizenziate an der Universität St. Gallen und promovierte an der Universität Basel mit einer rechtsvergleichenden Dissertation zur Medienkonzentration. Seit 2007 war er Partner bei Meyer Lustenberger in Zürich.
Marcel R. Jung, 44, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, ist seit November Partner bei Böckli Bodmer & Partner in Basel. Jung studierte Wirtschaft an der Universität St.Gallen, Recht in Basel und London und promovierte mit einer Dissertation auf dem Gebiet des Unternehmenssteuerrechts. Zuletzt war er Partner in der Kanzlei Reichlin & Hess in Zug. Seine bevorzugten Arbeitsgebiete sind das Unternehmenssteuerrecht, das internationale Steuerrecht, das Steuerverfahrensrecht sowie das Gesellschafts- und Rechnungslegungsrecht.
Gewählt
Die neue Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hat an ihrer ersten, konstituierenden Sitzung Hansjörg Seiler, Prof. Dr. iur., 55, zu ihrem Präsidenten gewählt. Seiler ist Bundesrichter in Luzern, gewählt wurde er 2005 auf Vorschlag der SVP. Zudem ist er als Titularprofessor an der Universität Luzern tätig. Vizepräsident wird der ehemalige Neuenburger Staatsrat Thierry Béguin, 63, lic. iur. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Behörde mit Sitz in Bern nimmt ihre Tätigkeit im Januar 2011 auf.
Jean Fonjallaz, Dr. iur., Bundesrichter in Lausanne, ist Mitte Oktober vom Gesamtgericht zum neuen Präsidenten der ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung gewählt worden. Er tritt die Nachfolge von Michel Féraud an, der auf Ende Jahr aus Altersgründen zurücktritt. Der Waadtländer Fonjallaz ist 53-jährig, er war 2001 auf Vorschlag der Sozialdemokratischen Partei ins Bundesgericht gewählt worden.
Ebenfalls in geheimer Abstimmung haben die ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter mit 28 von 34 abgegebenen Stimmen Bundesrichterin Martha Niquille, Dr. rer. publ., als Mitglied der Verwaltungskommission gewählt, die aus drei Personen besteht. Der Präsident und der Vizepräsident des Gerichts gehören der Kommission von Amtes wegen an.
Der Aargauer Grosse Rat hat drei neue hauptamtliche Oberrichter gewählt: den kantonalen Untersuchungsrichter für Wirtschaftsdelikte des Kantons Aargau Robert Markus Fedier, lic. iur., 42, Fürsprecher, Präsident der SVP Zofingen-Mühletal; den bisherigen Ersatzrichter Stephan Hartmann, Dr. iur., LL.M., 38, Rechtsanwalt bei Röthlisberger Vogel Bircher in Aarau, Mitglied der Grünen Partei; sowie Rechtsanwalt Urs Schuppisser, lic. iur., 44, aus Tägerig, Partner in der Zürcher Kanzlei Aschwanden Peter & Partner.
Geehrt
Georg Müller, Prof., Dr. iur., Dr. h.c., ist mit dem Grossen Walther-Hug-Preis ausgezeichnet worden. Damit ehrt die «Professor Walther Hug Stiftung zur Förderung der rechtswissenschaftlichen Forschung» die Verdienste des 68-jährigen emeritierten Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Gesetzgebungslehre der Universität Zürich um das schweizerische Staats- und Verwaltungsrecht und die Durchdringung und den Aufbau der Rechtsetzungslehre. Zur Verleihung hielt Professor René Rhinow den Festvortrag zum Thema: «Wie weiter mit dem Bundesrat?».
Aufgefallen
Manuel Brandenberg, 38, Rechtsanwalt in Zug und SVP-Stadtparteipräsident, hat sich mit einer flächendeckenden E-Mail-Aktion für die Ausschaffungsinitiative stark gemacht. Im Namen eines «Überparteilichen Komitees für die Ausschaffungsinitiative und gegen den Gegenvorschlag» schrieb er die Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbands an, um zu zeigen, dass die SVP-Initiative - entgegen der Ansicht aller namhaften Rechtsprofessoren - «aus juristischer Sicht begrüssenswert und auch völkerrechtlich in Ordnung ist». Das Echo hielt sich laut Brandenberg in Grenzen: rund zwanzig Beitritte und achtzig empörte Reaktionen. Doch woher bezieht er sein Wissen? Verfügt er über weiterreichende Kenntnisse als die bisher bekannten Experten? «Ich bin im Völkerrecht beratend tätig», sagt der Verwaltungsrat des Rechtsaussenblatts «Schweizerzeit». Für wen, das könne er aus Gründen des Anwaltsgeheimnisses nicht sagen. An seiner Kanzleiadresse war vorübergehend die Holding der «Basler Zeitung» domiziliert, die wegen ihrer Nähe zum
SVP-Vizepräsidenten, Christoph Blocher in die Schlagzeilen geriet. Berührungsängste mit dem Völkerrecht, sagt Brandenberg, habe er nicht, «das sind ganz normale Verträge, die jeder Jurist versteht». Notfalls seien sie auch kündbar, die EMRK zum Beispiel mit einer Frist von sechs Monaten. Nötig sei das aber nicht: «Die EMRK lässt gerechtfertigte Eingriffe in den Schutz des Familienlebens zu. Und miteiner Verankerung auf Verfassungsstufe sind die Eingriffe kein Problem, zumal sie im Interesse der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit stehen.» Das Komitee hat sich nach dem Urnengang aufgelöst. tom
Claudio Sulser, 55, Rechtsanwalt in Lugano, war erstmals Richter in Sachen Ethik. Der früher von den Gegnern gefürchtete Stürmer im Dress der Grasshoppers und der Schweizer Fussballnationalmannschaft führt seit 1996 mit seinem Schwager Angelo Jelmini eine Anwalts- und Notariatskanzlei. Seit 2010 ist er Präsident der sogenannten Ethikkommission des Weltfussballverbands Fifa, die erstmals gestützt auf den 2009 beschlossenen Ethik-Kodex sechs Funktionäre gebüsst und mit einer Sperre zwischen einem und vier Jahren bestrafte. «Die Bezeichnung Ethikkommission finde ich übertrieben», sagt Sulser selbstkritisch. Es sei ein Disziplinierungsorgan der Fifa für Fehlverhalten von Offiziellen, Spielern, Spielervermittlern und Spielvermittlern ausserhalb des Fussballplatzes. Auf die Frage, ob in der Schweiz auch die Bestechung von Funktionären bestraft werden soll, legt er sich nicht fest: «Darüber kann man geteilter Meinung sein.» Wenn der Staat solche Delikte ahnde, dauere es viel länger als bei der Ethikkommission der Fifa. Sulser ist wichtig, dass die Kommission nach anerkannten Rechtsprinzipien arbeitet. egp
Dominique Favre, 64, Bundesrichter, geriet als Präsident der strafrechtlichen Abteilung mit zwei jüngst veröffentlichten Urteilen in die Schlagzeilen. Im Urteil 6B_599/2010 ordnete seine Abteilung am 26. August nach öffentlicher Beratung und gestützt auf Favres Referat an, dass der im Strafvollzug hungerstreikende Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz im Notfall zwangsernährt werden dürfe. Sofern eine gesetzliche Grundlage fehle, könne sich die Zwangsernährung auf die Polizeigeneralklausel stützen. Das Urteil rief eine geharnischte Reaktion der Schweizer Ärzteschaft hervor. Die Medizin dürfe nicht für Zwecke missbraucht werden, die gegen die Interessen der Patienten verstiessen, kritisierten die Mediziner. Trotz dieses Protests bestätigte Favres Abteilung am 16. November ihre Rechtsprechung. Erneut hatte Rappaz einen Unterbruch des Strafvollzugs wegen der gesundheitlichen Folgen seines Hungerstreiks verlangt. Im Urteil 6B_139/2010 vom 24. September, welches das Verbot eines bestimmten Systems zur Warnung vor Verkehrskontrollen betraf, anonymisierte Favres Abteilung nicht nur die Verfahrensbeteiligten, sondern sogar den Namen des Geräts. Auch auf Nachfrage der «Neuen Zürcher Zeitung» gab Favre den Namen nicht bekannt. Kommentar der NZZ: «Sollte das Urteil nicht mit dem vollen Namen des Produkts aufs Internet geschaltet werden, wäre das Parlament als Aufsichtsbehörde gefordert.» Bis Redaktionsschluss war der Name des Geräts auf dem Internet nicht aufgeschaltet. egp
Was macht eigentlich «Buddha» Scheidegger?
Die Tina-Bar im Zürcher Niederdorf ist rappelvoll. Am Klavier swingt der 70-jährige Adolf Scheidegger und scherzt gleichzeitig mit dem Publikum. Besser bekannt ist der pensionierte Oberrichter unter Musikern wie Juristen als «Buddha» Scheidegger. Abgesehen von seinem Übergewicht als Jugendlicher habe er mit seinem Namensvetter aber wenig gemeinsam: «Ich bin ein St.Galler Föhnkopf aus dem Rheintal, also eher impulsiv als abgeklärt.»
Obwohl bereits damals hoffnungslos dem Jazz-Piano verfallen, entschied sich der junge Scheidegger für ein Jus-Studium. Seine juristische Karriere begann er beim Bezirksgericht. Er stieg später in Zürich bis zum Staatsanwalt und Oberrichter auf. Daneben hatte Scheidegger noch Zeit für Konzerte und die Produktion von Tonträgern. Er spielte in verschiedensten Formationen, ab 1982 vor allem mit den «Buddha's Gamblers». Bis heute gilt Scheidegger als einer der besten und inzwischen dienstältesten Swing- und Stride-Pianisten der Schweiz. «Die Musik war für mich immer ein Ausgleich zur Justiz», erklärt er seine doppelte Karriere. Ab sechzig merkte aber auch der scheinbar Unermüdliche, dass er sich für eine seiner Leidenschaften entscheiden musste - und wählte die Musik. Warum? «Im Gerichtssaal hatte ich nicht so viel Applaus», sagt er verschmitzt.
Seit seiner Frühpensionierung gibt er rund sechzig Konzerte im Jahr, mal in kleinerer, mal in grösserer Besetzung. Dazu übt er zwei Stunden täglich, entdeckt daneben die eigene Bibliothek neu oder reist mit seiner Frau zu Freunden in Kenia. Aus der Ferne beobachtet er die Justiz - und ist froh, dass er einzelne Entwicklungen nicht mehr als Richter erleben muss: «Eine bedingte Geldstrafe ist ein Schwachsinn erster Güte.» Gibt es einen Fall, den er heute anders entschiede? «Nein, ich habe ein gutes Gewissen», sagt Scheidegger und fügt lachend an: «Vielleicht auch dank meinem schlechten Gedächtnis.» stoc
Ausgestiegen: Hans Schmid, neu Hotelier
Am Abend, da spürt Hans Schmid sein Tagwerk. Das Hotel «Piz Linard» in Lavin hält ihn auf Trab: In der Küche hilft er am Herd, am Tisch bedient er die Gäste und daneben kümmert er sich ums Gesamtkonzept und ums Kulturprogramm. Diese Mischung zwischen handwerklicher Tätigkeit und Kreativdirektor behagt dem einstigen Rechtsanwalt sichtlich.
«Streiten - verwalten - gestalten», so beschreibt er die Stationen seines Werdegangs. Mehrere Jahre in einer renommierten Anwaltskanzlei in St. Gallen bei Eugen David und Remi Kaufmann tätig, realisierte er schliesslich: «Das taktische Zermürben ist meine Sache nicht.» So wechselte er zum Kanton als Verwaltungsjurist, stieg bald zum Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion auf und leitete knifflige Rechtsetzungsprojekte, etwa die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.
Beim Erarbeiten eines Wirtschaftsleitbilds kam erstmals die Kultur ins Spiel. Sie entpuppte sich als wichtiger Standortfaktor des einstigen Stickereikantons. Das Thema liess Schmid nicht mehr los: «Ich habe richtiggehend Feuer gefangen». Statt begleiten, Workshops leiten und Finanzierungen auf die Beine stellen wollte er nun endlich gestalten, selbst Akzente setzen. Er wurde Leiter des kantonalen Amts für Kultur. Schmid grinst. «Traditionell betrachtet war das ein Abstieg», sagt er. Für ihn wurde es zur neuen Leidenschaft. Doch der Enthusiasmus musste Federn lassen, die Projekte schrumpften auf politische Mehrheitstauglichkeit.
Das stattliche Hotel, das im Unterengadin zum Verkauf stand, begeisterte auch Frau und Kinder. Die Pensionskasse war rasch geplündert, Freunde und Bekannte stellten in zwei Finanzierungsrunden 1,7 Millionen Aktienkapital zur Verfügung. Im dritten Jahr nun entwickelt der 46-Jährige Konzepte für Seminare, die in der Nebensaison den Betrieb auslasten. Und, wie immer, sprüht er vor Ideen. tom
Eingesperrt: Muhannad al-Hassani, Preisträger
Mitte Oktober fand in der Victoria Hall in Genf die Zeremonie zur Verleihung des weltweit bedeutendsten Preises für Menschenrechtsverteidiger, des Martin-Ennals-Awards, statt. Preisträger war der bekannte syrische Rechtsanwalt Muhannad al-Hassani. Er hatte die unfairen und willkürlichen Prozesse vor dem Syrischen Staatssicherheitsgericht mehrfach öffentlich kritisiert und in der - offiziell nie legalisierten - Menschenrechtsorganisation Sawasiyah mitgewirkt.
Muhannad al-Hassani konnte den Preis nicht persönlich entgegennehmen. Er ist seit dem
28. Juli 2009 im Gefängnis. Wenige Tage zuvor hatte er einem Prozess vor dem Staatssicherheitsgericht beigewohnt. Seine Notizen wurden beschlagnahmt und zerstört.
Am 23. Juni 2010 verurteilte ihn das Strafgericht Damaskus zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Vorgeworfen wurde ihm, den «nationalen Zusammenhalt zu schwächen» und «falsche Informationen zu verbreiten, welche die öffentliche Moral zersetzen» würden - Gummiparagrafen, wie sie in Syrien häufig gegen Regimekritiker eingesetzt werden.
Nur zwei Wochen nach der Verleihung des Preises wurde al-Hassani im Adra-Gefängnis bei Damaskus Opfer eines gewaltsamen Übergriffs durch einen Mithäftling. Die Attacke erscheint gemäss den Amnesty International zur Verfügung stehenden Informationen inszeniert: Fünf Tage vor dem Angriff wurde Muhannad al-Hassani in eine unterirdische Isolationszelle verlegt. Der Mithäftling, erst kurz zuvor in dieselbe Zelle gebracht, verletzte ihn dort mit einem schweren Fingerring aus Metall, obschon im Gefängnis normalerweise kein derartiger Schmuck erlaubt ist. Al-Hassani musste ins Gefängnisspital gebracht werden.
Amnesty International und sieben weitere Menschenrechtsorganisationen, die zusammen den Martin-Ennals-Award tragen, fordern in einer Erklärung von der syrischen Regierung die Aufklärung des Vorfalls sowie die sofortige und bedingungslose Freilassung des Anwalts.
Reto Rufer, Amnesty International
Das Zitat
«Am 3. September 2006 fuhr ein Motorradfahrer frontal in das von ihm korrekt gelenkte Auto, worauf Ersterer verstarb.»
Seltsame Suizidmethode. Aus einem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts vom 10. November 2010