Was macht eigentlich Karl Spühler?
Schreiben und Lehren sind Karl Spühlers Leidenschaften. So verlängert sich seine über 200 Titel zählende Publikationsliste ungebrochen, obwohl er 2002 von der Universität Zürich emeritiert wurde. Im Moment arbeitet er als Mitherausgeber an der zweiten Auflage des Basler Kommentars zur Zivilprozessordnung, ein Lehrbuch über internationales Zivilprozessrecht steht kurz vor dem Abschluss, und bald erscheint die zwölfte Ausgabe der Gesetzesausgabe mit Erläuterungen zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz. «Dafür habe ich zum Teil mit meiner kleineren Tochter zusammengearbeitet.» Sie ist 36 Jahre alt. Und die «Grosse» des 77-Jährigen ist 41. Beide haben die Juristerei zu ihrem Beruf gemacht. «Nicht weil ich sie dazu gedrängt hätte», sagt Spühler. Er geniesst den Austausch mit den Töchtern. «Sie korrigieren mich und ich sie.» Er hole nach, was er während der Zeit als Bundesrichter in Lausanne verpasst habe: Frau und Töchter blieben in der Umgebung von Winterthur, Familienleben gab es nur an den Wochenenden.
Den Austausch und die Diskussion mit jungen Juristen und Studenten, «das habe ich gern - auch Widerspruch», sagt Spühler. Manchmal finde eine so aufgeschnappte Überlegung Eingang in einen Kommentar. Es erstaunt deshalb nicht, wenn er sagt: «Den Hörsaal vermisste ich am meisten nach der Emeritierung.» Ganz aufgegeben hat er die Lehrtätigkeit nicht, denn er hält beispielsweise Vorlesungen an der Senioren-Universität.
Nicht nur den älteren Generationen vermag er Wissen zu vermitteln. «Meinen Enkeln habe ich diesen Sommer Schwimmunterricht gegeben.» Vier und fünf Jahre alt sind die beiden. Als gebürtiger Thalwiler habe er selber im Kindergarten schon schwimmen können. Damit hält er sich noch heute fit. Auf die Seeüberquerung habe er wegen der Arbeit an seinen Publikationen dieses Jahr aber verzichten müssen. sz
Gewählt
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat den 56-jährigen Juristen Manfred Harnisch aus Küsnacht ZH zum vollamtlichen Präsidenten der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde gewählt. Harnisch studierte an der Universität Zürich und arbeitete anschliessend unter anderem als Leiter der Abteilung Soziales der Gemeinde Küsnacht. Seit Mai 2011 hat er die Leitung des Kompetenzzentrums Kindes- und Erwachsenenschutz der Gemeinden Küsnacht, Zollikon und Erlenbach inne. Manfred Harnisch wird seinen Wohnsitz in den Kanton Glarus verlegen.
Die Liechtensteiner Regierung hat am 3. Juli einen neuen Leiter für die Meldestelle für Geldwäscherei «Financial Intelligence Unit» (FIU) im Fürstentum Liechtenstein gewählt. Der bisherige stellvertretende FIU-Chef, der Schweizer Jurist Daniel Thelesklaf, übernimmt per Anfang September die Führung dieser Stabsstelle. Thelesklaf war einst Chef der schweizerischen Meldestelle für Geldwäscherei.
Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hat den Juristen Luca Cirigliano auf den 1. September einstimmig zum neuen Zentralsekretär für Arbeitsrecht gewählt. Er folgt auf Jean Christophe Schwaab, der aufgrund seiner Wahl in den Nationalrat aus dem SGB-Sekretariat scheidet. Luca Cirigliano war davor als Richter am Bezirksgericht Lenzburg und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht von Prof. Dr. Helen Keller der Universität Zürich tätig.
André Müller, Rechtsanwalt, ist Anfang September als neuer Richter des Kreisgerichts Wil SG mit Sitz in Flawil gewählt worden. Für die Ergänzungswahl eines Richters für den Rest der Amtsdauer 2009 bis 2015 ist nur er vorgeschlagen worden, womit das Departement des Innern entschied, dass Müller in stiller Wahl gewählt worden ist.
Martin Rechsteiner ist neuer Richter am sanktgallischen Kreisgericht Rorschach. Beim Ersatz eines Laienrichters war der Jurist und heutige Gerichtsschreiber der einzige Kandidat. Damit ist eine stille Wahl zustande gekommen.
Geehrt
Carl Baudenbacher, Prof. Dr. iur., erhielt am Dies Academicus 2012 der Leuphana Universität Lüneburg das Ehrendoktorat in Wirtschaftswissenschaften. Ausgezeichnet wurden seine internationale, wirtschaftsrechtliche Forschung sowie seine Beiträge zur Rechtsgestaltung und -durchsetzung. Carl Baudenbacher ist Ordinarius für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen und leitet das Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht. 1995 war Baudenbacher zum Richter am Gerichtshof der Europäischen Freihandels-Assoziation (Efta) ernannt worden, den er seit dem Jahr 2003 präsidiert.
Aufgestiegen
Gerhard Fiolka, Prof. Dr. iur., ist seit dem 1. August assoziierter Professor für internationales Strafrecht an der Universität Freiburg. Fiolka hat an der Universität Freiburg studiert. In den vergangenen zehn Jahren war er zudem Lektor für Strafrecht an dieser Universität.
Madeleine Simonek, Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin, ist vom Universitätsrat der Universität Zürich per 1. September zur ordentlichen Professorin für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht befördert worden. Simonek ist seit 2009 als ausserordentliche Professorin für das gleiche Fachgebiet an der Universität Zürich tätig. Sie studierte in Bern und arbeitete als Anwältin in verschiedenen Kanzleien. Zudem war sie ausserordentliche Professorin an der Universität Luzern.
Thomas Gächter, Prof. Dr. iur., ist vom Universitätsrat der Universität Zürich per 1. September zum ordentlichen Professor für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Sozialversicherungsrecht befördert worden. Gächter ist seit 2006 als ausserordentlicher Professor für das gleiche Fachgebiet an der Universität Zürich tätig. Er hat in Zürich und Leuven studiert und arbeitete am Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Er hatte zudem eine ausserordentliche Professur für Sozialversicherungsrecht an der Universität Luzern.
Felix Uhlmann, Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M., ist vom Universitätsrat der Universität Zürich per 1. September zum ordentlichen Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre befördert worden. Uhlmann ist seit 2006 für dieses Fachgebiet an der Uni Zürich tätig. Er studierte in Basel, Lausanne und an der Harvard Law School, arbeitete in verschiedenen Anwaltskanzleien und war Assistenzprofessor an der Universität Basel.
Gian Andri Töndury, LL.M., Rechtsanwalt, wurde per 23. Juni 2012 in die Partnerschaft von Staiger Schwald und Partner in Zürich aufgenommen. Töndury hat in Zürich und New York studiert. Er sammelte zuvor Berufserfahrungen am Bezirksgericht Horgen und in Kanzleien in New York und Zürich.
Max Imfeld-Frischknecht, Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Juli Partner bei Grand & Nisple in St. Gallen. Imfeld hat in Freiburg, Freiburg im Breisgau, Rom, München und Luzern studiert und arbeitete mehrere Jahre als Untersuchungsrichter und später als Staatsanwalt in St. Gallen. Er war seit 2006 im Nebenerwerb als Rechtsanwalt tätig.
Fusioniert
Die Kanzlei Bratschi Wiederkehr & Buob hat sich per 1. Juli 2012 mit der Basler Kanzlei Sigl Herzog Rechtsanwälte Notariat zusammengeschlossen. Damit sind Thomas Herzog, Dr. iur., Rechtsanwalt, Thomas Jaussi, Markus Pfirter und Robert R. Sigl, Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar, neue Partner bei Bratschi Wiederkehr & Buob.
Die Rechtsanwältinnen Katja Ziehe und Carola Reetz haben sich per 1. Juli 2012 in der Kanzlei Ziehe und Reetz in Küsnacht zusammengeschlossen. Beide sind Fachanwältin SAV Familienrecht, Mediatorin SAV, Collaborative Lawyer SVCL und Professional Coach IMB und verfügen damit «über vertiefte Fachkompetenz und ein breites methodisches Repertoire», wie Katja Ziehe schreibt.
Eingestiegen
Eliane Ganz, Dr. iur., Rechtsanwältin, LL.M., ist assoziierte Partnerin bei Kämpfen Bösiger Theiler und Partner in Zürich geworden. Ganz hat an der Universität Zürich und an der University of Exeter studiert. Anschliessend arbeitete sie am Bezirksgericht Uster, bei der Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen in Uster und als Rechtsanwältin und Partnerin bei verschiedenen Zürcher Wirtschaftskanzleien.
Seit Juli ist Mirco Del Grande, Rechtsanwalt, Partner bei Schumacher, Scholl, Walter, Del Grande in Zürich. Del Grande hat in Zürich Wirtschaftswissenschaften studiert und in Bern Rechtswissenschaft. Anschliessend arbeitete er als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei, später eröffnete er seine eigene Kanzlei und war zuletzt Partner bei Berger Hauser Del Grande.
Sandra De Vito Bieri, Rechtsanwältin, LL.M., ist seit dem 1. September Partnerin bei Bratschi Wiederkehr & Buob in Zürich. De Vito hat an der Universität Zürich, an der Université Robert Schuman in Strassburg und an der London School of Economics and Political Sciences studiert. Anschliessend arbeitete sie in der Rechtsabteilung eines weltweit tätigen Biotechnologieunternehmens und als Associate in zwei Wirtschaftskanzleien. Bevor sie zu Bratschi Wiederkehr & Buob stiess, war sie Partnerin bei Rohner Rechtsanwälte.
Umgestiegen: Bea Root Bächtold, Pfarrerin
«Mit hohen Idealen bin ich 1975 in Basel ins juristische Studium eingestiegen», erinnert sich Bea Root Bächtold, Fürsprecherin und Notarin, heute als evangelisch-reformierte Pfarrerin in Basel tätig. Die innere Überzeugung von damals lässt sich erahnen, wenn die 59-Jährige ein wenig amüsiert erklärt, sie habe sich in ihrem politisch motivierten Umfeld nützlich machen wollen. Sie habe Gerechtigkeit durchsetzen wollen und sei ernüchtert zum Schluss gekommen, dass es in der Juristerei oft nur um Werte gehe, die sich in Geld aufwiegen lassen.
«In jedem Beruf gibt es eine Wirklichkeit, in der man sich bewegen muss», stellt sie nach zwei Jahrzehnten als Juristin und zwei Jahrzehnten als Pfarrerin fest. Doch bei der juristischen Tätigkeit fehlte ihr die Menschlichkeit. Und so wagte sie Anfang der Achtzigerjahre den Schritt weg von der finanziell einträglichen Kanzlei in ein Theologiestudium. «Jetzt spinnst du komplett und wirst fromm!», tönte es im Umfeld der kürzlich geschiedenen alleinerziehenden Mutter.
Die Menschlichkeit, die Seelsorge, hat in ihrem 60-Prozent-Pensum ihren festen Platz, das Juristische gar nicht mehr. Aber da ist auch die andere Wirklichkeit, der Mitgliederschwund in der Kirche, der zur Zusammenlegung dreier Kirchgemeinden führte. Root Bächtold denkt an manchen Strategiesitzungen mit, manchmal anstelle seelsorgerischer Besuche im Altersheim. «Mein Beitrag ist es, meine Arbeit möglichst glaubwürdig zu machen», sagt sie. Als Pfarrerin wirke sie auf mehr Schauplätzen als eine Juristin: Gottesdienste und Beerdigungen, Leitung von Ausflügen und Ferienwochen, Gesprächskreise und Einzelseelsorge.
Wie zu Beginn ihrer juristischen Berufskarriere ist die Sehnsucht nach gerechten Verhältnissen gross. Den Wechsel zur Theologie habe sie erstaunlich leicht vollzogen, resümiert sie. rmb
Verhaftet: Mohamed al-Mansoori, Anwalt
Am 15. Juli gab die Staatsanwaltschaft von Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten bekannt, dass sie gegen mehrere Personen wegen des Verdachts der Verschwörung zu «Straftaten gegen die Staatssicherheit» ermitteln werde. Ihnen werde ausserdem «Widerstand gegen die Verfassung der Vereinigten Arabischen Emirate und gegen das Regierungssystem des Landes» sowie Nähe zu «ausländischen Organisationen und deren Programmen» zur Last gelegt. Wenig später nahmen Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes mindestens elf Personen in ihren Wohnungen oder am Arbeitsplatz fest und beschlagnahmten ihre Computer und persönlichen Unterlagen. Die Verhafteten stehen der Vereinigung für Reformen und gesellschaftliche Orientierung al-Islah nahe, einer gewaltfrei tätigen politischen Gruppierung, die sich in den Emiraten seit vielen Jahren an friedlichen politischen Debatten und Diskussionen beteiligt und Demokratisierung fordert.
Zu den Festgenommenen zählt Dr. Mohamed al-Mansoori, Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwalt und ehemaliger Vorsitzender der Juristenvereinigung des Landes. Zwei Tage nach ihm wurde auch sein Berufskollege Dr. Mohammad al-Roken festgenommen, als er auf dem Weg zu einer Polizeiwache war. Er wollte dort eine Vermisstenanzeige aufgeben, da er seit rund fünf Stunden nichts mehr von seinem Sohn und seinem Schwiegersohn gehört hatte. Al-Roken hatte im Juni 2011 fünf Bürger der Emirate verteidigt, die vor dem Obersten Gerichtshof angeklagt waren, weil sie in einem Internet-Forum die Forderung nach politischen Reformen geäussert und Entscheide der Regierung kritisiert hatten.
Über den Verbleib der im Juli 2012 verhafteten Aktivisten herrscht Ungewissheit. Es muss befürchtet werden, dass sie misshandelt und gefoltert werden. Reto Rufer, Amnesty International
Aufgefallen
Konrad Jeker, 48, Rechtsanwalt in Solothurn, hat mit einem Blogeintrag in nur einem Tag die Praxis eines Gerichtes für elektronische Eingaben verändert. In seinem Blog Strafprozess.ch liess sich Jeker darüber aus, dass gewisse Strafbehörden ihr Informatiksystem so eingerichtet haben, dass die Eingaben nicht automatisch bestätigt werden. Die Zustellungsbestätigung werde erst abgesetzt, wenn
die Eingabe manuell heruntergeladen und geöffnet werde. Damit bestimme im Ergebnis die Behörde, ob sie eine - an sich rechtzeitig versendete - Eingabe auch als rechtzeitig zugestellt behandeln will. Denn nach dem Wortlaut von Artikel 91 Absatz 3 der Zivilprozessordnung gelte eine Frist bei elektronischer Übermittlung als gewahrt, wenn der Empfang bei der Strafbehörde spätestens am letzten Tag der Frist durch ihr Informatiksystem bestätigt worden sei.
Der Gerichtsverwalter des Kantons Solothurn, der auch für die Informatikanwendungen der Gerichte verantwortlich ist, las Jekers Blogeintrag und reagierte wenige Stunden später. Wer eine elektronische Eingabe an ein solothurnisches Gericht macht, soll künftig eine automatisierte Bestätigung erhalten - und «weiss somit, dass die Frist gewahrt wurde», so Jeker zufrieden.
Roberto Haab, 64, Rechtsanwalt in Lugano, hat mit einer saloppen Bemerkung auf der Swisslawlist einen virtuellen Sturm ausgelöst. An einem Sonntagmorgen im August äusserte er Verständnis für das harte Urteil der russischen Justiz über die drei angeklagten Frauen der Punkband Pussy Riot, in dem er das «grosse Gezeter wegen der drei dummen Weiber in Moskau» kritisierte, «die sich jetzt völlig zu Recht für zwei Jahre in ozonreicher Taigaluft erholen werden.»Während rund zehn Tagen rückten danach Schweizer Rechtsprobleme in den Hintergrund, Fragen über Erfahrungen mit einem Gutachter wurden ebenso wenig beantwortet wie Fragen zu Unterhaltsklagen. Stattdessen wurde in über sechzig Beiträgen über das Urteil aus Russland, die Religions- und Meinungsäusserungsfreiheit, über Rechtsstaatlichkeit und Demokratie diskutiert.
Versuche verschiedener Anwälte, die Liste wieder auf juristische Probleme zurückzubringen, liefen ins Leere - und als Haab nach fünf Tagen vorschlug, die Diskussion mit einem «argumentativen Punktesieg» für sich selbst zu beenden, wurde er nicht erhört. Die Debatte zog sich noch tagelang hin.
Andreas Korner, 60, Vizepräsident des Luzerner Verwaltungsgerichts, und seine Richterkollegen kämpfen dafür, dass das künftige Kantonsgericht in die Stadt zu stehen kommt. Das Kantonsgericht wird das heutige Verwaltungsgericht und das Obergericht ablösen. Korner ist Delegierter der beiden Gerichte in dieser Sache und weiss die CVP und FDP hinter sich, die im Stadtparlament ein Postulat für den Standort Luzern eingereicht hatten. Nach dem Willen der Luzerner Regierung würde das neue Gericht in Ebikon oder Kriens gebaut.
Die Richter sind nicht die einzigen, die mit der Standortwahl nicht einverstanden sind. Eine Umfrage des Luzerner Anwaltsverbands unter seinen Mitgliedern ergab: 112 von 139 Anwälten wollen weder nach Ebikon noch nach Kriens.
Die CVP-Kantonsrätin Andrea Gmür, eine Parteikollegin von Andreas Korner, lancierte noch eine Motion. Ihr Vorschlag: Am jetzigen Standort der Zentral- und Hochschulbibliothek soll in einem Neubau auch das Kantonsgericht untergebracht werden. Ob der Vorschlag umgesetzt wird, zeigt sich voraussichtlich gegen Ende Jahr. Die Chancen stehen gut. Denn die CVP und FDP verfügen zusammen über 62 der 120 Sitze im Kantonsrat.