Was macht eigentlich Vreni Spoerry?
Das Buch «Das Schönste, was ich sah» ist eine mit viel Feingefühl geschriebene Biografie über den Maler Giovanni Segantini. Es ist aber auch die Schilderung einer Gesellschaft, welche die Menschen in zwei Kategorien einteilt: in Gewinner und Verlierer. Der schmale Band ist zurzeit die Lieblingslektüre der 75-jährigen Vreni Spoerry, der «Grande Dame» der Schweizer Politik, die 2003 zurücktrat. «Ich war als junge Mutter privilegiert», sagt sie rückblickend, «weil ich eine ständige Haushalthilfe hatte». Zur Verliererin wurde sie im Jahr 2001 mit dem Grounding der Swissair. Sie war bis zuletzt Verwaltungsrätin. Das Strafverfahren endete zwar mit einem Freispruch. Die Zivilprozesse sind aber noch hängig. Es sei für sie mühsam, dass ein Abschluss der Verfahren noch nicht absehbar ist, stellt Spoerry nüchtern fest. «Ich erlebe, dass es de facto im Zivilprozess keine Verjährung gibt.»
Die Swissair ist Vergangenheit, jetzt sind die Enkel wichtig, die Freunde, das Lesen und die Bewegung. «Ich bin wieder das, was ich am Anfang meiner Ehe war: Familienfrau», erzählt sie beim Kaffee im Haus, das das Ehepaar Spoerry nach der Pensionierung bauen liess. Sie schätze die Freiheit, «Nein» sagen zu können - etwas, das die Freisinnige während zwanzig Jahren als National- und Ständerätin kaum machen durfte. «Es stimmt nicht, dass Politik ein Drecksgeschäft ist», sagt sie vehement und glaubt rückblickend zu wissen: «In Politik und Wirtschaft geht es um den Charakter der involvierten Menschen. Er ist das Einzige, das zählt.» Vreni Spoerry war eine der ersten Frauen in hoher Position. Von gesetzlich vorgeschriebenen Frauenquoten hält sie dennoch wenig: «Unternehmensintern gesetzte Ziele haben Vorrang.» Aber leider sei es auch heute immer noch so, dass weniger Frauen als Männer für Leitungsfunktionen zur Auswahl stünden. rmb
Gewählt
Wegen Rücktritten mussten für das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) vier Richterstellen neu besetzt werden. Von der Bundesversammlung gewählt wurden: Sylvie Cossy (parteilos), Anwältin in Renens; Esther Karpathakis (GLP), Gerichtsschreiberin in der Abteilung V des BVGer; Pascal Richard (CVP), Gerichtsschreiber in der II. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts; William Waeber (SP), Gerichtsschreiber in Abteilung IV des BVGer. Für das Militärkassationsgericht ist Michael Beusch (SP), Richter am Bundesverwaltungsgericht gewählt worden.
André Equey (LDP) ist im Januar in Basel-Stadt als Präsident des Strafgerichts in stiller Wahl gewählt worden. Er war bisher Richter. Michelle Lachenmeier (GB) und Clovis Cueni (SVP) sind als Richter des Strafgerichts, Leonhard Müller (EVP) als Richter des Zivilgerichts und Annina Lesmann (LDP) als Richterin des Sozialversicherungsgerichts gewählt.
Andreas Glaser, PD Dr. iur., ist an der Universität Zürich zum ausserordentlichen Professor für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht ernannt worden. Er hat in Giessen, Bayreuth und Heidelberg studiert. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Justus-Liebig-Universität in Giessen und an der Universität Bayreuth. Seit 2009 ist er als Akademischer Rat auf Zeit am Institut für Deutsches und Europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Heidelberg tätig.
Franca Contratto, Dr. iur., Rechtsanwältin und Urkundsperson, LL.M., ist von der Universität Zürich auf den 1. Februar zur Assistenzprofessorin für Finanzmarktrecht ernannt worden. Sie absolvierte ihre Studien in Freiburg, an der Exeter University und an der Georgetown University. Contratto war in Anwaltskanzleien und am Kantonsgericht Schwyz tätig, als Rechtskonsulentin an der SIX-Zulassungsstelle und bei der UBS, bevor sie 2010 an die Universität Zürich kam.
Marianne Johanna Hilf, Prof. Dr. iur., ist zur ordentlichen Professorin für Strafrecht, Wirtschafts- und Internationales Strafrecht an der Universität Bern ernannt worden. Mit ihrem Stellenantritt per 1. Februar wird sie Mitdirektorin des Departements für Strafrecht. Hilf doktorierte und habilitierte in Graz. In Wien arbeitete sie als Referentin im Bundesministerium für Justiz, bevor sie Assistenzprofessorin und später ausserordentliche Professorin am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie in Graz wurde. Ab 2009 war sie an der Universität St. Gallen Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie.
Die Universität Luzern hat David von Mayenburg, Prof. Dr. iur., zum Professor
für Rechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät berufen. Von Mayenburg studierte Geschichte und Öffentliches Recht sowie Rechtswissenschaften. Er promovierte an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn und habilitierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Zuletzt arbeitete er an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er vertritt in Luzern Prof. Dr. Michele Luminati, der zum Direktor des Schweizer Instituts in Rom ernannt wurde.
Eine der 44 Förderungsprofessuren des Schweizerischen Nationalfonds geht an die Rechtswissenschaftliche Fakultät Zürich. Sie wird besetzt durch Stéphanie Dagron. Ihr Forschungsprojekt trägt den Titel «Juridification of global health concerns: implications for health prevention, treatment and public health capacities». Die Förderungsprofessuren gehen an Nachwuchsforscher, die sich durch wissenschaftliche Leistungen auszeichnen.
Andreas Korner (CVP) ist vom Kantonsrat zum ersten Luzerner Kantonsgerichtspräsidenten gewählt worden. Vizepräsident des Kantonsgerichts wird der heutige Obergerichtspräsident Marius Wiegandt (SVP).
Aufgestiegen
Frédéric Neukomm, Rechtsanwalt, LL.M., ist seit Januar Partner bei Lenz & Staehelin in Genf. Neukomm studierte in Freiburg und an der Georgetown University und trat 2005 bei Lenz & Staehelin ein.
Christian Gersbach, Rechtsanwalt, LL.M., ist Partner bei CMS von Erlach Henrici in Zürich geworden. Er hat in Zürich, Tours und New York studiert. 2004 trat er bei CMS von Erlach Henrici ein und arbeitete zusätzlich während einiger Jahre als Richter am Bezirksgericht Aarau.
Sibylle Schnyder, Dr. iur., Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht, ist neue Partnerin bei CMS von Erlach Henrici in Zürich. Sie studierte in Basel und Cambridge und arbeitete in einer Kanzlei in London.
Pascal Diethelm, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Familienrecht, ist neu Partner bei Bratschi Wiederkehr & Buob in St. Gallen. Er studierte in St. Gallen, arbeitete bei den Bezirksgerichten Ober- und Neutoggenburg, beim Kantons- und Handelsgericht St. Gallen sowie bei der Anklagekammer des Kantons St. Gallen. Seit 2001 praktiziert er als Rechtsanwalt, seit 2011 bei Bratschi Wiederkehr & Buob.
Andreas Bättig, Rechtsanwalt LL.M., ist seit Anfang Jahr Partner bei Staiger Schwald & Partner Rechtsanwälte in Bern. Bättig studierte in Bern und am King's College in London. Er war zuvor Mitarbeiter bei Staiger Schwald & Partner.
Thiemo Sturny, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M., ist Partner bei Staiger Schwald & Partner in Zürich geworden. Sturny studierte in Freiburg und Bruges und war Mitarbeiter bei Staiger Schwald & Partner, Corporate Legal Advisor und Leiter des Rechtsdienstes bei Versicherungsgesellschaften.
Stephan Kesselbach, Dr. iur., Rechtsanwalt, ist seit Anfang Jahr Partner bei Wenger Plattner in Zürich. Kesselbach studierte in Zürich und war dort als Assistent tätig, bevor er 2004 bei Wenger Plattner eintrat.
Micha Bühler, Rechtsanwalt, LL.M., ist Partner bei Walder Wyss in Zürich. Er hat in Basel, Lausanne und Cambridge studiert und ist seit 2000 bei Walder Wyss tätig.
Florian Gunz Niedermann, Rechtsanwalt, LL.M., ist Partner bei Walder Wyss in Zürich. Er hat in Zürich und an der London School of Economics studiert und arbeitete am Bezirksgericht Winterthur und in einer Zürcher Wirtschaftskanzlei, bevor er zu Walder Wyss stiess.
Lukas Wyss, Rechtsanwalt, LL.M., ist seit 2013 Partner bei Walder Wyss in Zürich. Er studierte in den Städten Zürich, Lausanne und New York und arbeitete am Bezirksgericht Meilen und in verschiedenen Anwaltskanzleien, bevor er zu Walder Wyss stiess.
Thierry Burkart, Rechtsanwalt, LL.M., ist neu Partner bei Bill Isenegger Ackermann in Zürich. Er hat in St. Gallen, Lausanne, an der Yale Law School und an der Universität Liechtenstein studiert. Er arbeitete am Bezirksgericht Aarau, in einer Anwaltskanzlei in Baden und bei einer internationalen Treuhandgesellschaft in Zürich, bevor er zu Bill Isenegger Ackermann stiess.
Alexander Blarer, Rechtsanwalt, lic. oec. HSG, ist neu Partner bei Bratschi Wiederkehr & Buob in Lausanne. Er hat in St. Gallen studiert, ist seit 2006 selbständiger Rechtsanwalt, seit 2008 mit einer Kanzlei in Lausanne.
Anton Vucurovic, Rechtsanwalt, lic. oec. HSG, LL.M., ist Partner bei Bratschi Wiederkehr & Buob in Lausanne. Er hat in St. Gallen und Bristol studiert. Mehrere Jahre arbeitete er in internationalen Handels- und Transportunternehmen, bevor er 2008 eine eigene Kanzlei gründete.
Umgestiegen: Dominik Hasler, Transportunternehmer
«Ich habe keinen Diesel im Blut.» Diese klare Ansage hätte man nicht erwartet von einem, der ein Transportunternehmen leitet. Doch der 44-jährige Thurgauer Dominik Hasler war früher Anwalt. Trotz Fürsprecher-Patent mit betriebswirtschaftlichem Zusatzstudium ist er aber heute der Überzeugung, dass für einen Vertrag «das Wort und ein Handschlag genügen», zumindest im Logistikbereich. Damals, nach dem Jus-Studium in Bern, hatte er zwar Gefallen gefunden an der Tätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei. «Die Sinnhaftigkeit eines Gerichtsprozesses sah ich nie ein», sagt Hasler heute. Er habe sogar nach dem Obsiegen oft das Gefühl gehabt, es wäre ökonomischer gewesen, direkt miteinander zu sprechen.
2005 übernahm er die Geschäftsleitung der Hasler Transport AG von seinem Vater, da der Bruder wider Erwarten darauf verzichtete. Seither führt er stets Ende Monat ein individuelles Gespräch mit jedem der siebzig Mitarbeiter. Offizielle Teambesprechungen hält Hasler ausgesprochen kurz. An seiner zweiten juristischen Stelle in einem Bankrechenzentrum hat er nämlich eine Aversion gegen Sitzungen entwickelt. Auch die abstrakten IT-Verträge begeisterten ihn dort mit der Zeit immer weniger.
«Meine jetzige Arbeit ist viel abwechslungsreicher, die Entscheidungsfreiheit grösser», stellt Hasler zufrieden fest. Er höre von Stammkunden wie der Stadler in Bussnang, dass sie seine Dienstleistungsbereitschaft sehr schätzten. Das habe er als Fürsprecher während langen Arbeitstagen gelernt. Heute arbeitet er noch mehr, da das Stückgutgeschäft sehr hektisch ist. «Dennoch bin ich ein grosser Markt-Fan», erklärt er. Bloss dürfe man nicht denken, die Regeln des Marktes und die heutige Rechtsordnung seien gottgegeben. Sie hätten sich vielmehr nach ökonomischen und juristischen Bedürfnisse entwickelt, so der Ex-Jurist. rmb
Eingesperrt: Beatrice Mtetwa, Menschenrechtsanwältin
Die Menschenrechtsanwältin Beatrice Mtetwa aus Zimbabwe ist am 17. März während der Hausdurchsuchung eines ihrer Klienten verhaftet worden. Der Vorwurf: Behinderung der Justiz. Mtetwa hatte die Polizei aufgefordert, einen Hausdurchsuchungsbefehl vorzuweisen und ihr ein Inventar der konfiszierten Gegenstände zu übergeben. Ausserdem soll sie versucht haben, die Hausdurchsuchung mit ihrem Handy zu filmen.
Mtetwas Klient wurde ebenfalls verhaftet. Es handelt sich um Thabani Mpofu, Rechtsberater des simbabwischen Premierministers Morgan Tsvangirai. Gleichzeitig wurden drei weitere Angestellte von Premier Tsvangirai verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, sich als Polizisten ausgegeben zu haben und eine illegale Nichtregierungsorganisation geleitet zu haben.
Mtetwa ist eine international anerkannte Menschenrechtsanwältin, die für ihre Arbeit mehrfach ausgezeichnet wurde: so 2010 mit dem International Human Rights Award der American Bar Association. Sie ist bekannt für ihren Einsatz für die Pressefreiheit und für Journalisten.
Mehre Juristenverbände wie die Pan African Lawyers Union, die International Commission of Jurists und die International Bar Association (IBA) protestierten gegen die Verhaftung Mtetwas. Für Mark Ellis, Executive Director der IBA, ist die Verhaftung «eine weitere ungeheuerliche Tat von Robert Mugabes Regierung, die das Recht untergraben will und jene behindert, die die verfassungsmässigen Rechte der Bürger schützen wollen».
Mtetwa wurde am Tag nach der Volksabstimmung über eine neue Verfassung verhaftet. Das Grundgesetz ermöglicht unter anderem Präsidentschaftswahlen. Tsvangirai kündigte an, gegen Robert Mugabe antreten zu wollen. ch
Aufgefallen
Jasmin Samsudeen, 26, macht aus Lücken Geld. Sie hat eben erst das Jusstudium in Zürich mit dem Master abgeschlossen und für Smartphones die App «Park it» entwickelt, die Parklücken bewirtschaftet.
Autofahrer können damit leere Parkplätze aufspüren, Parkplatzbesitzer ihr leeres Feld kurzfristig vermieten. Die Idee: Gemäss einer Untersuchung des Zürcher Tiefbauamts stehen zehn Prozent der Parkplätze in der Stadt jeweils leer. Samsudeen will diesen Platz besser nutzen. Dafür musste sie aus grünen Kreisen Kritik einstecken: Damit werde mehr Verkehr generiert. Markus Knauss, Fraktionspräsident der Grünen im Parlament, bezweifelt auch die rechtliche Zulässigkeit. Parkplätze würden mit einer Zweckbestimmung bewilligt, ein Kundenparkplatz dürfe nicht einfach zu einem öffentlichen Parkplatz umgenutzt werden. Samsudeen hat offenbar auch eine rechtliche Lücke gefüllt - sie ist von der Legalität überzeugt: «Die App ist eine Schnittstelle zwischen registrierten Mitgliedern und soll ungenutzte Parkplatzressourcen transparenter machen.»
Samsudeen selbst besitzt kein Auto. Ihr Anliegen sei nicht, mehr Parkplätze zu schaffen, sondern die bestehenden besser auszulasten. Momentan würden aber noch zu wenig Parkplätze angeboten, um die Nachfrage zu decken.
Markus Metz, 65, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, hat mit einem ungeschickten Vorgehen die Eidgenossenschaft 190 000 Franken gekostet. Der Generalsekretär des Bundesverwaltungsgerichts hatte im Oktober 2011 im Beisein von Metz einem Kadermitarbeiter fristlos gekündigt. Dieser erhob dagegen Beschwerde. Darauf einigten sich die Parteien auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses und ein Jahresgehalt von 190 000 Franken als Abgangsentschädigung.
Gemäss dem Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments hat das Gericht die «fristlose Kündigung im vollen Wissen ausgesprochen, dass die Voraussetzungen dafür in einem Gerichtsverfahren nicht ausreichen würden» - um eine sofortige Beruhigung in der betroffenen Abteilung der Administration zu erzielen. Mit «Erstaunen und Befremden» nahmen die GPK-Subkommissionen Gerichte/BA davon Kenntnis, «hätte doch eine ordentliche Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist und eine sofortige Freistellung» denselben Effekt erzielt, ohne ein Jahresgehalt zu kosten.
Ein Sprecher des Gerichts sieht das anders, wie er plädoyer erklärt: «Wir haben damals die Sachlage rechtlich beurteilt und sind zum Schluss gekommen, es lägen genügend Gründe für eine fristlose Kündigung vor.»
David Dürr, 60, Rechtsanwalt in Basel und Titularprofessor an der Universität Zürich, hat im Januar an einem Anlass der Jungfreisinnigen Schweiz und der Jungen SVP am 26. Januar 2013 zur Abschaffung des Gewaltmonopols des Staates aufgerufen. «Eine komplett unkonventionelle Idee», wie Dürr gegenüber plädoyer einräumt - erst recht von einem Juristen.
Dürr ist der Ansicht, dass in der Schweiz der «demokratische Gehalt» heutiger Rechtsakte verschwindend klein ist - unter anderem wegen der tiefen Wahl- und Stimmbeteiligung: «Demokratie wird heute eher aufwendig inszeniert als tatsächlich praktiziert.» Der Staat masse sich etwas an, was er dem Bürger nie gestatten würde. So genehmige er sich eine massive Überschuldung, die Unternehmen wie Privaten untersagt sei. Oder er erlaube sich, von Steuerpflichtigen «beträchtliche Summen schlicht deshalb einzufordern, weil diese das Geld dazu haben».
Dürr fordert die Abschaffung aller Monopole von Bund und Kantonen. Seine Hoffnung ruht auf dem Staatskonkurs, ausgelöst durch massiv steigende Zinsen der Staatsanleihen. Dann böte sich die Chance für eine dezentrale Privatrechtsgesellschaft, die die Regelungsbedürfnisse der Gesellschaft abdecke - ohne jegliche Monopolstellung der Anbieter wie Gerichte, Polizei, Schulen oder Kehrichtabfuhr.
Das Zitat
«Zunächst bedanke ich mich für die freundlicherweise zugebilligte Fristerstreckung bis zum 25. August 2012. Leider komme ich aufgrund enormer Pendenzenlast und einer unverhofften, mehrtägigen Reise zu einem Klienten ins Ausland nicht umhin, mir die Frist zur Einreichung der Klageantwort letztmals um 30 Tage zu erstrecken.»
Aus dem Schreiben eines Rechtanwalts an das Kreisgericht, in: «Mandat» 2/2012, Magazin des St. Gallischen Anwaltsverbands.