Was macht eigentlich Werner Marti?
«Ich bin der Mister 200 Prozent!», fasst Werner Marti sein heutiges Wirken lachend zusammen und sitzt dennoch entspannt beim Interview. Ende 2008 hat sich der damals 50-jährige SP-Nationalrat nach mehr als zwanzig Jahren aus der Politik zurückgezogen, weil ihm das «gegenseitige Blockier-Potenzial» seit Anfang 2000 in Bern zu gross gewesen sei. Seither ist er bei der AlpTransit Gotthard AG und bei der Billag im Verwaltungsrat tätig: «Als Präsident, damit ich wirklich etwas bewegen kann.» Weiter unterstützt er diverse Bekannte bei der Entwicklung ihrer KMU. «Ich bin kein ‹Ine-und-use-Gumper›, sondern bleibe auch gerne, wenns nicht gerade angenehm ist.» Wie damals im Kreuzfeuer der Interessen als Preisüberwacher in den Jahren 1996 bis 2004.
Martis Verwaltungsratstätigkeit entspricht etwa einem 60-Prozent-Pensum. Daneben führt er mit seinem Sohn eine Anwalts- und Notariatskanzlei. Gerade erledigen Handwerker letzte Arbeiten in den neuen Büroräumlichkeiten des schmucken, schlichten Hauses in Glarus, das mit einem Spielzimmer für die Enkelkinder und einem Fitnessraum ausgestattet ist. Marti treibt aber vor allem draussen Sport. «Ich kenne nur zwei Gebirge - die Glarner Alpen und den Himalaja.» Er trainiere eigentlich falsch, da er immer Vollgas gebe; auf dem Velo oder beim Lauf auf den 3600 Meter hohen Glarner Tödi. «Ich gehe immer an die Grenze.» Das ist auch im Himalaja so, wo er jedes Jahr ohne Sauerstoff und Funk mit einem kleinen Team aufsteigt.
Diese Grenzerfahrungen gäben ihm Gelassenheit im Alltag. Er weiss, dass viel drinliegt. Nicht mehr im Rampenlicht der Politik zu stehen mache ihm nichts aus. Hauptsache, er könne etwas bewirken. Sein Grundsatz: «Wenn man etwas macht, soll mans recht machen.» Perfekt sei nicht möglich. Zudem liege Perfektion nahe beim Rechthaberischen. rmb
Umgestiegen: Marlis Walaulta, Kinesiologin und Masseurin
«Plan B» musste her, als die Inkraftsetzung der neuen Strafprozessordnung (StPO) auf Anfang 2011 in Aussicht stand. Bis dahin hatte die heute 53-jährige Marlis Walaulta an ihren «Plan A» geglaubt, nämlich bis zur Frühpensionierung als juristische Sekretärin an der II. Strafkammer des Obergerichts Zürich mit einem Teilpensum tätig zu sein und daneben als Kinesiologin und Masseurin zu arbeiten. So hatte sie es in den 15 Jahren zuvor auch gemacht. Die künftige StPO hätte aber «ganz neue, unsinnige Anforderungen» an sie gestellt, die während 25 Jahren unter anderem Gerichtsverhandlungen protokolliert hatte: Kein Aufnahmegerät mehr und unmittelbares Verlesen des getippten Protokolls, den Fokus auf dem Schreiben und weniger bei den juristisch wesentlichen Aussagen. «Ich fühlte mich wie ein Puzzleteil, das nicht mehr in die Lücke passt.»
Die Zeit am Obergericht bezeichnet Walaulta dennoch als positiv: «In der Justiz habe ich mitgewirkt, um Unrecht wiedergutzumachen.» Beim Massieren gehe es auch um Ausgleich, um jenen von Energien. «Bei den Körpertherapien steht der Mensch im Vordergrund, im Strafprozess die Tat.» Als Juristin hatte sie die Vision einer gerechteren Welt und bereits als Kind wollte sie Detektivin oder Polizistin werden.Heute hat sie keine Berührungspunkte mehr zur Justiz, sondern spürt Disharmonien in Menschen auf und ist in gewaltfreier Kommunikation ausgebildet. Neben dem stetig wachsenden Kundenstamm ihrer Praxis in Oberengstringen ZH verbleibt ihr aber immer noch genügend Zeit, um Gitarre und Mundharmonika zu spielen. Abschliessend stellt Marlis Walaulta einen weiteren Vergleich an. Früher habe sie mit einem Urteil langfristige Folgen bewirkt, die wenig Freude machten. Heute erhalte sie durch ihren «Plan B» positive Rückmeldungen von Kunden, deren körperliche Verspannungen sich gelöst hätten. rmb
Bedroht: Jorge Molano und German Romero, Kolumbien
Die kolumbianischen Anwälte Jorge Molano (Bild) und German Romero vertreten in einem Gerichtsverfahren Alfamir Castillo, die Mutter von Darbey Mosquera Castillo, der 2008 vom kolumbianischen Militär aussergerichtlich hingerichtet worden ist. Auf den 12. Oktober 2012 war eine Gerichtsverhandlung angesetzt, in der es um die Aufarbeitung der Hinrichtung ging. Ziel war es, die Befehlsverantwortung im betreffenden Armeebataillon zu klären. Zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung war Alfamir Castillo im Bus unterwegs. Unterwegs stieg ein Mann ein, zückte eine Schusswaffe und richtete eine deutliche Drohung an sie: «Sag deinem Anwalt, diesem Verräter, dass er sterben wird und du auch.» Bereits zuvor waren Alfamir Castillo und ihre Anwälte mehrfach Opfer von Drohungen und Verfolgungen. Der Fall Castillo gehört zum Skandal um die sogenannten «Falsos positivos»: Im Konflikt mit der Guerilla erhielten Angehörige des kolumbianischen Militärs Belohnungen oder Privilegien für gefallene Guerilleros. Dies führte dazu, dass bestimmte Armeeeinheiten gezielt am Konflikt unbeteiligte junge Männer entführten, umbrachten und als im Kampf getötete Guerilleros darstellten.
Amnesty International geht davon aus, dass auf diese Weise rund 2000 Zivilpersonen umgebracht wurden. Bereits sind mehrere Soldaten wegen der Beteiligung an diesen Morden zu teilweise mehr als vierzig Jahren Haft verurteilt worden. Insgesamt kommen jedoch die Ermittlungen nur schleppend voran. Immer wieder werden Leute, die Gerechtigkeit für die Opfer von aussergerichtlichen Hinrichtungen einfordern, von den Sicherheitskräften oder Paramilitärs bedroht oder ermordet. Der «Falsos positivos»-Skandal ist eines der dunkelsten Kapitel im seit über vier Jahrzehnten dauernden Konflikt in Kolumbien. Reto Rufer, Amnesty International
_____________________________________________________________________________
Gewählt
Die Universität Zürich hat Matthias Oesch, Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M., per
1. Februar 2013 zum ausserordentlichen Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Wirtschaftsvölkerrecht ernannt. Davor war Oesch Assistenzprofessor für Europa- und Wirtschaftsvölkerrecht an der Universität Bern. Vormals war er Legal Counsel im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und Rechtsanwalt bei einer Wirtschaftskanzlei in Zürich. Seine Ausbildung machte er an der Universität Bern und an der London School of Economics and Political Science.
Die Universität Basel hat Daniela Thurnherr, Prof. Dr. iur., LL.M., per 1. Februar 2013 zur Associate Professorin für öffentliches Recht gewählt. Thurnherr hat an der Universität Zürich und der Yale Law School (USA) studiert, war wissenschaftliche Assistentin an der ETH, der Universität Zürich sowie Luzern und absolvierte diverse Forschungsaufenthalte. Sie war zudem Lehrbeauftragte an den Universitäten Luzern und Zürich und hat als Gerichtsschreiberin am Verwaltungsgericht Zürich gearbeitet, bevor sie 2007 als Assistenzprofessorin an die Universität Basel kam.
Die Universität Bern hat Frédéric Krauskopf, Prof. Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, als Nachfolger von Bruno Huwiler auf den 1. Dezember 2012 zum ordentlichen Professor für Privatrecht gewählt. Er übernimmt zudem die Direktion des neu geschaffenen Instituts für Haftpflicht- und Versicherungsrecht (IHVR) und die Mitdirektion des Zivilistischen Seminars der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Krauskopf studierte und promovierte an der Universität Freiburg, habilitierte an der Universität Luzern und erwarb an der Harvard Law School (USA) einen Master of Laws. Er arbeitete zudem einige Jahre als Rechtsanwalt und absolvierte verschiedene Forschungsaufenhalte in Deutschland und den USA.
Die Universität Bern hat Adriano Marantelli, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Dipl. Steuerexperte, als Nachfolger von René Matteotti zum ausserordentlichen Professor für schweizerisches, europäisches und internationales Steuerrecht sowie zum Direktor des Instituts für Steuerrecht gewählt. Der 52-Jährige wuchs in Matten bei Interlaken auf und studierte an der Universität Bern und an der University of Chicago. Er arbeitete als Steuerberater und Steueranwalt in Bern und Zürich und war am Tax Desk einer internationalen Treuhandgesellschaft in den USA tätig. Berufsbegleitend war er Dozent für Steuerrecht an Fachhochschulen sowie Lehrbeauftragter für internationales Steuerrecht an der Universität Luzern.
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat Myriam Grütter als neue Oberrichterin gewählt. Durch die Wahl von Grütter wird die Anzahl der Mitglieder des Obergerichts mit Blick auf die Einführung des neuen Erwachsenen- und Kindesschutzrechts erhöht. Grütter wird ihr Amt am 1. Januar 2013 antreten. Sie war bisher Gerichtspräsidentin am Regionalgericht Bern-Mittelland und Leiterin der Zivilabteilung sowie Ersatzmitglied des Obergerichts.
Die Universität Zürich hat Marc Thommen, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, per 1. August 2013 zum Assistenzprofessor mit «Tenure track» für Schweizerisches Strafrecht und Strafprozessrecht mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrecht ernannt. Thommen studiete an den Universitäten Zürich, Basel und Cambridge. Er war zudem als Gerichtsschreiber am Bundesgericht tätig, als Lehrbeauftragter an der Universität Zürich, bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und als Oberassistent an der Universität Luzern.
Dinah Basler, Rechtsanwältin, ist am 4. Dezember 2012 durch den Grossen Rat des Kantons Aargau zur Oberrichterin ge-wählt worden. Basler ist zurzeit als Anwältin bei Basler Brunner Advokatur Notariat, Zofingen, tätig und Ersatzrichterin am Obergericht Aargau. Zuvor arbeitete sie als Gerichtsschreiberin an verschiedenen Gerichten, leitete den Fachbereich Opferhilfe beim Kantonalen Sozialdienst (AG) und führte als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Baubeschwerdeverfahren. Sie absolvierte die Richterausbildung «Judikative» der Richterakademie an der Universität Luzern. Basler ist FDP-Mitglied.
Die Vereinigte Bundesversammlung hat am 12. Dezember 2012 Gilbert Kolly als Bundesgerichtspräsidenten für die Jahre 2013 und 2014 gewählt. Kolly ist CVP-Mitglied, 61-jährig und war zuvor Vizepräsident des Bundesgerichts. Neuer Vizepräsident des höchsten Gerichts wird Ulrich Meyer.
In derselben Sitzung hat die Vereinigte Bundesversammlung Rolf Benz zum neuen nebenamtlichen Bundesrichter gewählt. Er ist der erste Grünliberale, der für eine Wahl ans Bundesgericht vorgeschlagen wurde. Die Grünliberalen haben seit den nationalen Wahlen 2011 eine eigene Fraktion in der Bundesversammlung und damit Anspruch auf eine nebenamtliche Richterstelle am Bundesgericht. Benz wurde mit 181 von 212 gültigen Stimmen gewählt.
Die Vereinigte Bundesversammlung hat am 12. Dezember 2012 überdies Isabelle Augsburger-Bucheli und Hanspeter Uster als neue Mitglieder der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gewählt. Augsburger ist Dekanin des Instituts zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität an der Hochschule für Betriebswirtschaft in Neuenburg und spezialisiert auf Fragen der organisierten Kriminalität. Der ehemalige Zuger Regierungsrat Uster ist selbständiger Projektleiter im Justiz- und Sicherheitsbereich. Seit 2007 ist er Stiftungsratspräsident des Schweizerischen Polizei-Institutes und Leiter des Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalistik an der Hochschule Luzern.
Die Vereinigung Insol Europe hat Daniel Staehelin, Dr. iur., Advokat, Notar und Titularprofessor, an ihrer Versammlung vom 22. Oktober 2012 zum Präsidenten gewählt. Insol Europe hat 1100 Mitglieder aus 46 Ländern - alle aus im Insolvenzrecht tätigen Berufen wie Anwälte, Treuhänder, Richter.
Eingestiegen
Patrick Middendorf, Dr. iur., Rechtsanwalt, wird der Kanzlei AMT Rechtsanwälte in Zürich im April 2013 als Partner beitreten. Middendorf hat an den Universitäten Freiburg und Amsterdam studiert. Anschliessend arbeitete er als Assistent an der Universität Freiburg und als Anwalt in einer Kanzlei in Zürich. Heute ist er Partner in einer Zürcher Anwaltskanzlei und leitet die Geschäftsstelle des Zürcher Anwaltsverbands.
Daniel Marugg, Fürsprecher, LL.M., ist seit Anfang 2013 Partner bei Altenburger in Zürich. Marugg hat in Bern und Amsterdam studiert. Danach war er am Bezirksgericht Interlaken und am Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Anschliessend führte er eine eigene Kanzlei in Bern und war in einer Zürcher Kanzlei als Anwalt tätig und in zwei anderen Kanzleien als Partner.
Markus Dormann, Rechtsanwalt, ist seit Anfang 2013 Partner bei FSDZ-Rechtsanwälte in Zug. Dormann hat in Freiburg studiert und in zwei Kanzleien in Zug gearbeitet, zuerst als Praktikant, später als Rechtsanwalt. Anschliessend war er stellvertretender Generalsekretär der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug.
Aufgestiegen
Phyllis Scholl, Rechtsanwältin, LL.M., ist seit 2013 Partnerin bei Bär und Karrer in Zürich. Sie hat in St. Gallen Volkswirtschaft und Rechtswissenschaften studiert und an der London School of Economics den LL.M. erlangt. Sie war seit 2007 Associate bei Bär und Karrer.
Markus Schott, PD Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M., ist seit 2013 Partner bei Bär und Karrer in Zürich. Er hat in Basel und an der Harvard Law School studiert und arbeitete als Assistent und Oberassistent sowie als Associate bei einer Anwaltskanzlei, bevor er als Associate zu Bär und Karrer stiess. Er ist zudem Privatdozent an der Universität Zürich.
Till Spillmann, Dr. iur., Rechtsanwalt, ist seit 2013 Partner bei Bär und Karrer in Zürich. Er hat in Zürich studiert. Er hat bei einer Bank gearbeitet, war bei Linklaters LLP in London tätig und ist seit 2005 bei Bär und Karrer.
____________________________________________________________________________
Aufgefallen
Benjamin Schindler, 41, Professor in St. Gallen, hat den Bundesverwaltungsrichtern einen Tipp gegeben, wie sie einen Parlamentsentscheid umgehen können. Im Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht (ZBl 11/2012) kritisiert er, dass durch die Streichung eines Artikels im Asylgesetz Verfügungen des Bundesamts nicht mehr auf ihre Unangemessenheit geprüft werden dürfen. Schindler rät den Richtern, dies nun unter dem Titel «Willkür» zu tun.
Auf die Idee brachte ihn eine Bemerkung in der Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege (BBl 2001 4256). Schindler präzisiert gegenüber plädoyer: «Die Intention meines Zentralblatt-Beitrags war es nicht, der Justiz einen Tipp zu geben, wie sie den Willen des Gesetzgebers umgehen kann.» Er habe eher darauf hinweisen wollen, dass die Richter einfach den «courant normal» weiterpflegen würden und «wie leichtfertig und kurzsichtig der Bundesgesetzgeber an Grundpfeilern der Bundesrechtspflege rüttelt». Auf den Text habe er diverse, meist zustimmende Reaktionen erhalten.
Schindler verurteilt im Zentralblatt die «tagespolitische Laune» des Parlaments. Dieses sei für eine «symbolische Beschleunigungsgesetzgebung» bereit, von der Regel abzuweichen, dass die Angemessenheit einer Entscheidung mindestens einmal überprüft werden kann.
Werner Ritter, 48, Rechtsanwalt in Altstätten SG und CVP-Kantonsrat, muss sich wegen eines neuzeitlichen Prangers vor Gericht verantworten. Grund: Mit dem ehemaligen Präsidenten der SVP-Ortspartei liess er im Januar 2011 einen drei Meter hohen Lindenstamm vor dem Restaurant Linde in Altstätten aufstellen. Daran hing die Aufschrift «Pranger-Protestlinde, Verkehrskonzept Freihof». In Anlehnung an die mittelalterliche Tradition sollten alle einen Nagel einschlagen, die sich an der durch die Linden-Wirtin angeblich verursachten Verzögerung der Stadtentwicklung störten.
Eine von der Wirtin angestrengte Strafuntersuchung gegen Ritter und Konsorten wollte die Uznacher Staatsanwältin Beatrice Giger einstellen. Die Wirtin sei eine bekannte Streiterin in Altstätten, die ihre Meinung jeweils «vehement, pointiert und bisweilen provokativ» äussere. Die Wirtin focht die Einstellung erfolgreich an. Die Anklagekammer wies das Untersuchungsamt Uznach an, Ritter und Mitinitianten wegen versuchter Nötigung und Ehrverletzung anzuklagen oder einen Strafbefehl zu erlassen. Ritter ist überzeugt, nur seine Meinungsfreiheit ausgeübt zu haben. Er befürchtet nicht, dass eine allfällige Verurteilung eine Streichung seines Eintrags im St. Galler Anwaltsregister zur Folge haben könnte. Dafür brauche es mehr.
Monika Jehli, 36, Staatsanwältin in Schaffhausen, ist es nicht gelungen, eine Pendenz auf eine einfache Art und Weise zu erledigen: Nämlich durch eine Verfügung, dass der Kanton Tessin für einen bestimmten Fall zuständig sei. Die Tessiner Kollegen waren mit dieser Art der Arbeitsdelegation nicht einverstanden, zumal sie sich nicht als untergeordnete Stelle des Kantons Schaffhausen verstehen. Sie wandten sich ans Bundesstrafgericht, damit dieses anordne, wer die Arbeit zu erledigen habe. Die Beschwerdekammer erklärte der eifrigen Schaffhauser Staatsanwältin, dass die Sache ganz einfach gewesen wäre: «Ein Blick in die StPO zeigt auf, dass nach fehlgeschlagenem Einigungsversuch die Gerichtsstandfrage dem Bundesstrafgericht zum Entscheid vorzulegen sei.» Das Bundesstrafgericht verlangte, dass sich die «zuständigen Behörden aller in Frage kommenden Kantone nunmehr zügig» absprechen. Jehli erklärt ihre unorthodoxe Fallerledigung damit, sie hätte sich «aufgrund des Beschleunigungsgebotes zum Handeln veranlasst» gefühlt.