Ulrich Pfister, 54, Richter am Bezirksgericht Uster ZH, hat den Befürwortern des Laienrichtertums einen Korb gegeben. Das SVP-Mitglied ist von Beruf Kantonspolizist und amtete seit dem 1. August des letzten Jahres am Bezirksgericht Uster in einem 50-Prozent-Pensum. Bereits nach neun Monaten trat er zurück. Ihm hätten die Voraussetzungen für die anspruchsvollen Richteraufgaben gefehlt.
Um ihn bei der Einarbeitung in die Jurisprudenz zu unterstützen, habe das Bezirksgericht eine zusätzliche Gerichtsschreiberin vollzeitlich angestellt, so Pfister. «Von ihr habe ich sehr viel profitiert und auch dazugelernt.» Die Gerichtsschreiberin habe ihn immer mit der entsprechenden Literatur für die einzelnen Fälle bedient. Pfister gesteht: «Mit der Zeit wurde es mir zu viel, die normale Arbeitsbelastung eines 50-Prozent-Richters zu bewältigen.» Er sei heute glücklich, wieder in einem vollen Pensum mit einer normalen Arbeitsbelastung bei der Kantonspolizei Zürich zu arbeiten.
An den Zürcher Landgerichten sind zurzeit noch rund zwei Dutzend Laien als Richter tätig. Der Kantonsrat hat einen Vorstoss überwiesen, der verlangt, dass auch dort nur noch ausgebildete Juristinnen und Juristen tätig sein dürfen.
Anja Sturm, 44, Anwältin der beim Oberlandesgericht München angeklagten Beate Zschäpe, hat vor allem mit ihrem Namen Aufsehen erregt. Sie verteidigt ihre des mehrfachen Mordes beschuldigte Mandantin nämlich gemeinsam mit ihren Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl. Zschäpe ist die einzige des rechtsextremen Trios, die nicht Selbstmord beging.
Heer, Stahl und Sturm sind um die vierzig Jahre alt und erfahrene Strafverteidiger. Es wird vermutet, dass Zschäpe ihre drei Pflichtverteidiger bewusst aufgrund ihres Namens auswählte, um zu provozieren. Bei der Auswahl von Pflichtverteidigern haben Beschuldigte auch in Deutschland ein Wahlrecht. Steht kein wichtiger Grund dagegen, folgt das Gericht diesem Vorschlag.
Auf die Frage, warum sie das Mandat Zschäpe übernommen habe, antwortet Sturm: «Das ist ein historisches Verfahren. Daran mitwirken zu können, ist ungemein spannend.» Auch Stahl sagt, man habe selten die Chance, Teil eines solchen Prozesses zu sein. Heer schliesslich beantwortet die Frage, weshalb er Zschäpe vertrete, so: «Weil das mein Beruf ist.»
Nora Lichti Aschwanden, 55, Oberrichterin im Kanton Zürich, gab dem Bundesgericht Gelegenheit, sich Gedanken zu machen zur Ausstandspflicht von Richtern, deren Ehepartner geschäftlich mit einer Partei verbunden sind. Lichti Aschwanden wirkte in einem Verfahren der Invalidenversicherung gegen das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB) mit, das Schäden von ausländischen Autofahrern deckt. Geschäftsführend für die NVB ist die Zürich-Versicherung.
Das Problem: Der Ehemann der Richterin ist Rechtsanwalt und führt regelmässig für die «Zürich» Haftpflichtprozesse. Sein Bruder – der Schwager der Richterin – arbeitet im gleichen Anwaltsbüro. Das Bundesgericht befand, die Oberrichterin weise damit eine derartige Nähe zu einer der Parteien auf, dass sie wegen des Anscheins der Befangenheit in den Ausstand hätte treten müssen. Zudem hätte sie den möglichen Ausstandsgrund von sich aus offenlegen müssen.
Roland Fankhauser, Professor für Zivilrecht und Zivilprozessrecht an der Universität Basel, findet das Urteil «vom Ergebnis und von der Stossrichtung her überzeugend». Wiederkehrende Mandate könnten zu Abhängigkeitsverhältnissen führen. Im Kontext bisheriger Entscheide betrachtet, stecke das Bundesgericht den Rahmen enger ab als bisher.