Per 1. Januar 2024 erfuhr Artikel 135 StPO über die Festlegung der Entschä­digung und die Bevorschussung der amtlichen Verteidigung (Absatz 2), das Rechtsmittel gegen den Honorarfestsetzungsentscheid (Absatz 3) sowie die Rückerstattungspflicht der amtlich ver­tei­digten Person (Absatz 4) Änderungen.1

Vorliegend wird die Änderung des Rechtsmittels ­näher betrachtet. Neu müssen amtliche Verteidiger...