Prüfungsbeschwerden: Geringe Erfolgschancen
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Plädoyer 05/2022
05.10.2022
Letzte Aktualisierung:
12.10.2022
Karl Kümin
Studenten können sich gegen unfaire Prüfungen, Verfahrensmängel oder ungleiche Benotung bei kantonalen Rekurskommissionen beschweren. Die Chancen auf Erfolg sind aber gering. Dies zeigen die Gutheissungsquoten der Beschwerden der letzten zehn Jahre.
An der Uni Bern waren immerhin 15,8 Prozent der Rekurse zumindest teilweise erfolgreich. Es folgt die Universität Freiburg mit 13,6 Prozent Gutheissungen. Zahlen liegen hier erst seit 2018 vor. An der Uni Z&...
Studenten können sich gegen unfaire Prüfungen, Verfahrensmängel oder ungleiche Benotung bei kantonalen Rekurskommissionen beschweren. Die Chancen auf Erfolg sind aber gering. Dies zeigen die Gutheissungsquoten der Beschwerden der letzten zehn Jahre.
An der Uni Bern waren immerhin 15,8 Prozent der Rekurse zumindest teilweise erfolgreich. Es folgt die Universität Freiburg mit 13,6 Prozent Gutheissungen. Zahlen liegen hier erst seit 2018 vor. An der Uni Zürich obsiegten in den letzten zehn Jahren 11,1 Prozent der Beschwerdeführer, in St. Gallen nur 9,6 Prozent. Die tiefste Gutheissungsquote gab es bei der Uni Luzern mit 1,8 Prozent. Die Rekurskommission Basel macht keine Angaben.
Häufigste Streitpunkte waren Prüfungsresultate und Nichtzulassungen zum Studium. Häufigste Gutheissensgründe: formelle Fragen, etwa ob die Prüfung den Vorgaben entsprochen habe.
Ein Kostenvorschuss kann für einen Rekurs eine Hemmschwelle darstellen. Das zeigt das Beispiel der Uni St. Gallen. 2011 gingen 158 Rekurse ein, im Folgejahr 196. Ab 2013 sank die jährliche Anzahl Rekurse auf rund 40. Grund: Seit diesem Jahr müssen Beschwerdeführer 250 Franken Vorschuss zahlen.