Die frühere Tätigkeit als erstinstanzlicher Strafrichter hinterliess bei mir überaus ernüchternde Erfahrungen im Umgang mit ausländischen Beschuldigten. Immer wieder gewann ich den Eindruck, dass diese Personengruppe in mancher Hinsicht stark benachteiligt wird. Derartige Fälle lassen rasch einmal Zweifel an einer gerechten Justiz aufkommen.

Das ist nicht allein eine Folge der wenig menschenfreundlichen Ausländergesetz­gebung mit ihren massiven...