«Nein. Ein wirksamer Schutz ­erfordert die Möglichkeit zur Wiedereinstellung sowie ­höhere Entschädigungen, damit ­Angestellte ihre Rechte und ­Interessen frei vertreten können – ohne Angst vor Repressalien oder Entlassung.»

Elias Bieri, Jurist, Unia, Bern

«Der Schutz ist bei ­weitem nicht ausreichend. Die ­zugesprochene ­Entschädigung übersteigt ­selten vier Monatsl&ouml...