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Richter sollen künftig bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung von einem Jahreslohn erhalten können. Das verlangt die Rechtskommission des Ständerats in einem Entwurf, den sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative für eine neue Entschädigungsregelung ausarbeitete.
Bevor die Mitglieder der erstinstanzlichen Bundesgerichte sowie Bundesanwälte in den Genuss einer solchen Entschädigung kommen, müssten gemäss der Kommission Alter, berufliche und persönliche Situation, Dauer der Amtstätigkeit und Um-stände der Auflösung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden. Die Entschädigung soll der Zustimmung der Finanzdelegation bedürfen.
Der Bundesrat begrüsst den Vorschlag laut einer Mitteilung des Bundesamts für Justiz. Er erachte eine solche Lösung im Vergleich zu Entschädigungen für Kaderpersonen in der Bundesverwaltung und für kantonale Magistratspersonen als vertretbar.
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