Die Antwort lautet – wie so oft: «Es kommt da­rauf an.» Drei Rechts­akte der Europäischen Union ­erlauben die Inhaftierung von Migranten: die Dublin-III-Verordnung (während des Dublin-­Verfahrens), die Aufnahmerichtlinie (während des regulären Asylverfahrens) und die Rück­führungsrichtlinie (während des Rückführungsverfahrens). Der erste und der dritte sind ­wegen der Schengen- und Dublin-Assoziierung auch ...