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Plädoyer 01/2016
01.02.2016
Die Pensionskasse des Schweizerischen Anwaltsverbands (PK SAV) verzinst die Altersguthaben ihrer Versicherten für das Jahr 2015 mit 3 Prozent.
Grund: «Gute Anlageresultate und ein erfreulicher Risikoverlauf». Die dreiprozentige Verzinsung gilt sowohl für den obligatorischen Teil gemäss BVG wie für das Überobligatorium.
Weniger erfreulich ist der Ertrag für die Versicherten der Vorsorgestiftung des Zürcher Anwaltsverbands. Die Swiss Life verzinste die Guthaben letztes Jahr nur mit 1,75 Prozent – also dem gesetzlichen Mindestzins im Bereich des BVG.
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