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Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession als Zweitrat das ergänzte Römer Statut ratifizert – mit 142 zu 2 Stimmen.
Der internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann gestützt auf dieses Statut künftig auch höchste Entscheidungsträger eines Staates wegen schwerer Verletzungen des Gewaltverbots persönlich zur Verantwortung ziehen – zum Beispiel wenn sie einen Angriffskrieg in die Wege geleitet haben.
Damit wird das in der Uno-Charta verankerte und zum zwingenden Völkerrecht zählende Gewaltverbot auf die individualstrafrechtliche Ebene gebracht.
Neben der Einführung dieser individualstrafrechtlichen Verantwortlichkeit wird der Tatbestand des Kriegsverbrechens ausgedehnt. Unter Strafe gestellt werden Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung eines Angriffs, der die Uno-Charta verletzt.
Schliesslich ist laut dem Statut der Einsatz von Gift, Gas und ähnlichen Stoffen künftig auch bei nicht internationalen Konflikten strafbar (plädoyer 1/14).
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