Die Jus-Fakultäten der Schweizer Universitäten planen, die nächsten Semesterprüfungen im Juni in einem speziellen «Corona-Modus» abzuhalten. In Zürich wurde die gesamte Prüfungssession um zwei Monate auf August und September verschoben. In Basel, Bern und Freiburg absolvieren die Studenten alle Prüfungen per Internet von zu Hause aus. St. Gallen führt laut Professor Benjamin Schindler die schriftlichen Prüfungen auf dem Campus und die mündlichen per Internet durch.
Die unterschiedliche Vorgehensweise lässt sich auf die grosse Missbrauchsgefahr bei Digitalprüfungen zurückführen. Die Studenten werden laut dem Zürcher Prodekan Alain Griffel dadurch «in Versuchung geführt». Dem zu widerstehen, sei «wirklich anspruchsvoll».
Deshalb verlangen alle Deutschschweizer Rechtsfakultäten bei Internetprüfungen eine Erklärung von den Studenten, dass sie die Arbeit selbständig verfasst haben (sogenannte «Selbständigkeitserklärung»). Weitere Massnahmen: An der Universität Freiburg werden die Examensfragen für jeden Teilnehmer individuell zusammengestellt. Die Anzahl Fragen, die Fragetypen und der Schwierigkeitsgrad seien hingegen gleich, sagt Professorin Bettina Hürlimann-Kaup. Die Universität Bern appelliert in einem Brief an die Studenten, keinen Prüfungsbetrug zu begehen, beispielsweise durch «Beizug von Drittpersonen als Berater».
Auch die Uni Luzern verlangt eine Redlichkeitserklärung von den Studierenden. Bei Verdacht auf unerlaubte Zusammenarbeit oder Täuschung kann es zudem zwecks Sachverhaltsermittlung zu einem Gespräch zwischen den betroffenen Studierenden und der für die Prüfung verantwortlichen Person über den Inhalt der Prüfung kommen.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Uni die Rückzugsmöglichkeit für Prüfungsanmeldungen bis Ende Mai verlängert sowie einen (zeitlich für diese Situation befristeten) Nachteilsausgleich eingeführt: Studierende, die coronabedingt ein Aufgebot für den Militär-, Zivilschutz- sowie Zivildienst oder den medizinischen Assistenzdienst erhalten haben, und Studierende mit erweiterten coronabedingten Betreuungspflichten können auf Gesuch hin die Leistungskontrollen des FS 2020 zeitversetzt im Spätsommer ablegen.
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