Darauf gibt es eine klare Antwort: Nein. Eine solche Aufforderung ist rechtswidrig. Dennoch setzen gewisse Zwangsmassnahmengerichte im Rahmen von Entsiegelungsverfahren Beschuldigten eine Frist, um Passwörter ihrer sichergestellten Geräte preiszugeben – und zwar ohne jeden Hinweis auf das Aussage- und Mitwirkungsverweigerungsrecht gemäss Artikel 113 Absatz 1 und Artikel 158 Absatz 1 litera b der Strafprozessordnung (StPO). Dies ist problematisch.

In einem aktuel...