«Nach meinen Erfahrungen nicht. Die Sozialversicherungen, vor allem die IV, setzen die politischen Sparvorgaben mit grosser Härte um.»
Marianne Ott, Rechtsanwältin, Winterthur
«Nur wenn der Gutachter aktiv über die Akten hinaus exploriert und sich nicht auf eine Momentanbewertung beschränkt, hat der Geschädigte eine reelle Chance.»
Rémy Wyssmann, Rechtsanwalt, Oensingen
«Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den somatoformen Schmerzstörungen führt tendenziell zu einer konziseren Beurteilung, indem ein strukturiertes Beweisverfahren an die Stelle der Überwindbarkeitsvermutung tritt.»
Stefan Keller, Rechtsanwalt, Obergerichtspräsident Obwalden
«BGE 141 V 281 lässt hoffen, dass Geschädigte besser gestellt sind. Indessen ist zu befürchten, dass durch die Kasuistik letzlich die versprochene Ergebnisoffenheit so eingeschränkt wird, dass letztlich sogar eine Schlechterstellung erfolgt.»
Holger Hügel, Rechtsanwalt, Zürich
«Heute muss man mehr klagen im Haftpflichtrecht. Die Versicherten bieten nicht Hand zu Vergleichen. Und die Rechtsprechung zeigt, dass die Hürden für die Versicherten tendenziell höher werden.»
Regula Aeschlimann, Christina Schiavi, Rechtsanwältinnen, Küsnacht
«Wenn mehr Wert auf eine gesicherte Diagnostik und Beweise gelegt wird, erhöht sich die Akzeptanz von Gerichtsentscheiden. Das fördert den Rechtsfrieden und dient allen Beteiligten.»
Roland Bachmann, Rechtsanwalt, Zürich
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