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Die Ansätze der Sozialhilfe für den Grundbedarf liegen heute an der unteren Grenze einer existenzsichernden Leistung. Das hält ein neues Rechtsgutachten fest. Pascal Coullery, Dozent für Sozialrecht an der Berner Fachhochschule, verweist in einem Gutachten auf verfassungsrechtliche Schranken von Kürzungen. Aus dem Schutz der Menschenwürde, dem Diskriminierungsverbot und der persönlichen Freiheit ergebe sich, dass existenzsichernde Leistungen nicht bloss das nackte Überleben, sondern eine minimale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sollten.
Der Professor vergleicht den Bedarf gemäss der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) von 986 Franken mit anderen gesetzlich verankerten Existenzminima wie den Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum. Er stellt fest, dass die Pauschale der Ergänzungsleistungen über 60 Prozent höher ist als der Grundbedarf bei der Sozialhilfe. Coullery: «Die heutigen Grundbedarfsansätze der Skos liegen an der unteren Grenze dessen, was als existenzsichernde Leistung verfassungsrechtlich geschützt ist.»
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