Inhalt
Plädoyer 04/2014
30.06.2014
Der Zürcher Kantonsrat hat Ende Mai beschlossen, dass Staatsanwälte und Jugendanwälte ihre Interessenbindungen und Parteizugehörigkeit inskünftig offenlegen müssen. Das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess soll deshalb ergänzt und das Register mit den Angaben über die Interessenbindungen und Parteizugehörigkeit im Internet veröffentlicht werden.
Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht), der Erstunterzeichner der parlamentarischen Initiative, will damit «das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden stärken». Der Kanton Zürich beschäftigt heute über 200 Staatsanwälte.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden