Inhalt
Plädoyer 04/2016
04.07.2016
Das Parlament hat in der Sommersession die Totalrevision des Strafregistergesetzes bereinigt. Es beschloss dabei gegen den Willen des Bundesrats, dass bei gewissen schweren Gewalt- und Sexualstraftaten der Strafregistereintrag lebenslang bestehen bleibt. Auf den Eintrag haben nur Behörden Zugriff. Einsicht erhalten sollen mit dem neuen Gesetz aber künftig mehr Amtsstellen als bisher – so beispielsweise auch die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Zudem gibt es neu nicht mehr nur einen Auszug aus dem Strafregister, sondern vier unterschiedliche. Jede Behörde soll so nur jene Auskünfte erhalten, die sie wirklich braucht. Abgelehnt hat das Parlament die Einführung eines Unternehmensstrafregisters.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden