Verbot der ärztlich ­assistierten Sterbehilfe ­ist zulässig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt fest, dass das ungarische Verbot ärztlicher Sterbehilfe das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 EMRK) und das Diskriminierungsverbot (Artikel 14) nicht verletzte.

Ein an einer unheilbaren Krankheit leidender Beschwerdeführer hatte die ungarischen Behörden aufgeforder...