Bei Bluttransfusionen muss das Spital den aktuellen ­Patientenwillen eruieren ­

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellte in der Rechtssache Pindo Mulla gegen Spanien einstimmig eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 EMRK) im Lichte der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 9 EMRK) fest.

Der Fall betraf Bluttransfusionen, die der Beschwer...