Schweiz darf homosexuellen Mann nicht in den Iran ­wegweisen  

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt in der Rechtssache M. I. gegen die Schweiz fest, dass die Abschiebung eines homosexuellen iranischen Staatsbürgers das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 3 EMRK) verletzen würde.

Der Iraner hatte die Schweiz um Asyl ersucht und geltend gemacht, ihm drohten aufgrund seiner sexuell...